Alles über Beitragserhebung

„Mühltal“: Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer wurden abgeschickt

Uebersichtsplan der STrasse Muehltal - Abbildung © Stadt Jena Kartenwerk
Übersichtsplan der Strasse „Mühltal“ – Abbildung © Stadt Jena Kartenwerk

Bezüglich der Straße „Mühltal“ fasste der Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrats im letzten Jahr einen Absichtsbeschluss mit der Nr. 14/0161-BV. Hiermit verbunden ist die Berechnung voraussichtlicher Beitragshöhen und die Versendung von Informationsschreiben. Obwohl ürsprünglich vorgesehen war, die Informationsschreiben erst im April 2015 zu versenden, konnten die hierzu notwendigen Arbeiten bereits vorfristig abgeschlossen werden.

Am 30.03.2015 sind die entsprechenden Schreiben abgeschickt worden und für spätestens Anfang Juli 2015 ist eine Informationsveranstaltung vorgesehen. Wir werden zu gegebener Zeit den genauen Termin hierfür bekannt geben.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .