[FORTSETZUNG VON TEIL 1] Vor Kurzem hatten wir darauf hingewiesen, dass in Internetforen gelegentlich Gedanken geäußert und diskutiert werden, die, obwohl nur Behauptungen, sich schnell als „Fakten“ etablieren und weitergetragen werden. Hin und wieder wird sogar davon ausgegangen, dass sie alleine schon deshalb der „Wahrheit“ entsprechen, weil die Stadt Jena hierauf nicht reagiert oder Dinge aus ihrer Sicht kommentiert.
Wenn es um Kommunalabgaben geht, ist eine oft geäußerte Annahme die – aus Sicht der Stadt Jena angenommene – „Unsinnigkeit“, eine Straße zu öffnen, dort z.B. einen Abwasserkanal zu ersetzen und die Straße für die Anlieger beitragsfrei wieder zu verschließen. Wie berichtet, ist eine gesonderte Entscheidung des Stadtrates (oder der von ihm bevollmächtigten Ausschüsse) für oder gegen eine beitragspflichtige Maßnahme weder vorgeschrieben noch bindend. Gleichwohl bringt der Kommunalservice entsprechende Beschlüsse ein, damit sich die Stadträte mit der Maßnahmen an sich und ihren beitragsrechtlichen Auswirkungen befassen können. Ebenso können auf diesem Wege strategische Entscheidungen zur zeitlichen Priorität von Maßnahmen getroffen werden. (…wird fortgesetzt…)