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Symposium Beitragserhebung: Eine wichtige Veranstaltung für alle Stadträte am 14.01.2015

Blick auf die Lichtstadt Jena 704x300- Foto © KSJ 2014
Blick auf die Lichtstadt Jena – Foto © KSJ 2014

Am Mittwoch, den 14.01.2015 veranstaltet der Geschäftsbereich Tiefbau und Stadtraum des Kommunalservice Jena ab 17 Uhr in der Löbstedter Str. 56 in 07749 Jena (= neues Servicegebäude des KSJ) sein neues SYMPOSIUM BEITRAGSERHEBUNG. Hierzu läd der Werkleiter, Herr Uwe Feige, alle Mitglieder des Jenaer Stadtrats herzlich ein.

Feige schrieb in der Einladung: „Die Erhebung von Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen ist im gesellschaftlichen Zusammenleben gleichermaßen Reiz- wie Konfliktthema. Beitragserhebung wird von den Grundstückseigentümern gefürchtet, von der Politik instrumentalisiert, von Sach-bearbeitern realisiert, vor Gerichten ausgefochten. Hinzu kommt der Informationsfluss zwischen Verwaltung und Anliegern, bei dem beide Seiten Optimierungsbedarf sehen.

Hier setzt unser Symposium an, einer Tradition folgend, die das Bauverwaltungsamt der Stadt Jena bereits in den frühen 1990er Jahren begonnen hat und die letztmalig im April 2007 im Zuge der Neufassung unserer Straßenbaubeitragssatzung fortgeführt wurde. Überzeugen Sie sich in unserer Veranstaltung von dem Stand der Beitragserhebung für öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Jena. Stellen Sie Fragen oder machen Sie Vorschläge für Verbesserungen und helfen Sie so mit, die Erhebung von Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen in unserer Stadt zu optimieren.

Die Mitarbeiter des KSJ stehen Ihnen im Rahmen des Symposiums mit allen wesentlichen Informationen zur Verfügung, angefangen bei der Fragestellung „Straßeninstandhaltung oder Straßenerneuerung“ über Sachfragen der beitragsrechtlichen Veranlagung bis hin zu den Möglichkeiten städtischer Billigkeitsmaßnahmen und der Frage der Effizienz der Beitragserhebung in Jena.

Wann und wie entscheidet sich der Kommunalservice für oder gegen eine grundhafte Erneuerung von Straßen? Welche Bereiche des KSJ bereiten solche Entscheidungen vor und was spielt dabei eine Rolle? Ab wann werden Ortsteile und Bürger mit eingebunden? – Diese und andere Fragen beantworten wir anhand von Praxisbeispielen um Ihnen als Kommunalpolitiker zukünftig Entscheidungen im Stadtrat oder den Ausschüssen leichter zu machen.“

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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