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Nächste Woche im Thüringer Landtag: Die Aufhebung der Straßen(aus)baubeiträge

Zur abschließenden Beratung im Thüringer Landtag ist in der Sitzung am Donnerstag, den 12. September 2019, auf der Tagesordnung:

„Zehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Aufhebung der Straßenausbaubeiträge“ (= Ein Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unter der Drucksache 6/7139 kann der Text eingesehen werden, er ist gegenüber der Fassung vom April 2019 nicht verändert worden. Dazu gibt es eine Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses / InnKA (Berichterstatter: Abgeordneter MdL Steffen Dittes, DIE LINKE. Fraktion im Thüringer Landtag).

Es ist dies die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs und die Beschlussfassung soll am 12. September vorbehaltlich der abschließenden Beratungen des InnKA und Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz / AfMJV des Thüringer Landtags erfolgen.

Quelle: Thüringer Landtag, Erfurt

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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