In verschiedensten Artikeln werden im Internet immer wieder unrichtige Dinge zum Thema der „Beitragserhebung“ berichtet oder es werden Tatsachen verdreht dargestellt. Alle können wir nicht korrigieren, einige aber sollte man einmal näher unter die Lupe nehmen.
So zum Beispiel einen Bericht, der im Oktober 2014 in Jena unter dem Titel „Sind Straßenausbaubeiträge moderne Daumenschrauben?“ erschienen ist. Dort heißt es im konkreten Fall „Pennickental“ z.B. „Eine Straße, die ins Nichts führt, wurde angeblich verbessert“. Hier kann man schon einmal festhalten, dass die Stadt Jena ein öffentliches Straßennetz mit vielen Kilometern Länge hat und diese Straßen allesamt in einem funktionalen Zusammenhang miteinander stehen. So ist es auch im „Pennickental“, denn dort führt die Straße keineswegs „in Nichts“, sondern bedient andere öffentliche Straßen wie z.B. die „Am Geißberg“ oder „Im Krämer“.
Weiter heißt es in dem Artikel (Zitat): „Durch den Willen der Stadtverwaltung wurde ein Anlieger zu einem Unbeteiligten gemacht. Der Vorsitzende der Bürgerinitiative wurde kurzerhand durch eine amtlich angeordnete Adressänderung quasi umgesiedelt.“ Auch das ist falsch. Erstens kann die Stadt Jena nicht „durch ihren Willen“ einen Anlieger zu einem beitragsrechtlich Unbeteiligten machen, noch ihn alleine durch eine Adressänderung aus dem Kreis der Beitragspflichtrigen herausnehmen oder „umsiedeln“.
Alleine das Beitragsrecht mit seinem Paragrafen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ist geeignet, für ein Grundstück eine sog. „sachliche Beitragspflicht“ zu begründen. Die „persönliche Beitragspflicht“ des Anliegers hat dagegen hiermit nichts zu tun und es entscheidet sich erst bei der Zustellung des Beitragsbescheides, ob der eine oder ander Anlieger letztlich einen Beitrag zu entrichten hat oder nicht.