Alles über Beitragserhebung

„Das öffentliche Straßennetz“ / „Die persönliche Beitragspflicht“ – Einige grundsätzliche Bemerkungen (Teil 1)

Beitragserhebung in Jena - Symbolbild © Stadt Jena KSJ 2014
Beitragserhebung in Jena – Symbolbild © Stadt Jena KSJ 2014

In verschiedensten Artikeln werden im Internet immer wieder unrichtige Dinge zum Thema der „Beitragserhebung“ berichtet oder es werden Tatsachen verdreht dargestellt. Alle können wir nicht korrigieren, einige aber sollte man einmal näher unter die Lupe nehmen.

So zum Beispiel einen Bericht, der im Oktober 2014 in Jena unter dem Titel „Sind Straßenausbaubeiträge moderne Daumenschrauben?“ erschienen ist. Dort heißt es im konkreten Fall „Pennickental“ z.B. „Eine Straße, die ins Nichts führt, wurde angeblich verbessert“. Hier kann man schon einmal festhalten, dass die Stadt Jena ein öffentliches Straßennetz mit vielen Kilometern Länge hat und diese Straßen allesamt in einem funktionalen Zusammenhang miteinander stehen. So ist es auch im „Pennickental“, denn dort führt die Straße keineswegs „in Nichts“, sondern bedient andere öffentliche Straßen wie z.B. die „Am Geißberg“ oder „Im Krämer“.

Weiter heißt es in dem Artikel (Zitat): „Durch den Willen der Stadtverwaltung wurde ein Anlieger zu einem Unbeteiligten gemacht. Der Vorsitzende der Bürgerinitiative wurde kurzerhand durch eine amtlich angeordnete Adressänderung quasi umgesiedelt.“ Auch das ist falsch. Erstens kann die Stadt Jena nicht „durch ihren Willen“ einen Anlieger zu einem beitragsrechtlich Unbeteiligten machen, noch ihn alleine durch eine Adressänderung aus dem Kreis der Beitragspflichtrigen herausnehmen oder „umsiedeln“.

Alleine das Beitragsrecht mit seinem Paragrafen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ist geeignet, für ein Grundstück eine sog. „sachliche Beitragspflicht“ zu begründen. Die „persönliche Beitragspflicht“ des Anliegers hat dagegen hiermit nichts zu tun und es entscheidet sich erst bei der Zustellung des Beitragsbescheides, ob der eine oder ander Anlieger letztlich einen Beitrag zu entrichten hat oder nicht.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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