Die Erfurter Landesregierung hat Ende Oktober nach langem Tauziehen das „Aus“ für die seit August 1991 in Thüringen verbindlich zu erhebenden Straßen(aus)baubeiträge zum 1. Januar 2019 auf den Weg gebracht. Nach den Plänen der Ramelow-Regierung zahlt zukünftig der Freitstaat an die Kommunen die Zahlungsausfälle; Grundstücksbesitzer – egal ob Großindustriebetriebe, Bauinvestoren, Familien im Eigenheimen oder Rentner mit Wohneigentum – brauchen sich dann nicht mehr an den Kosten „ihrer“ Straßenherstellung zu beteiligen.
Ministerpräsident Bodo Ramelow erklärte gegenüber der Presse aber auch, dass es sich bisher nur um einen Kabinettsbeschluss seiner Regierungskoalition handele und das für eine reale Abschaffung der Beitragserhebung nach § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes notwendige Änderungsgesetz erst im Laufe des Jahres 2019 verabschiedet werden könne. Um das Gesetzgebungsverfahren starten zu können, müsse zuvor ein von Rot-Rot-Grün beauftragtes Gutachten abgewartet werden.
Weiter bestehe, so Ramelow, die Absicht, im Jahr 2019 fällige Straßen(aus)baubeiträge zurückzuerstatten, denn das Gesetz solle, sobald es verabschiedet ist, rückwirkend gelten. Eine Rückerstattung für entsprechende Beiträge, die Anlieger zwischen 1991 und 2018 zahlen mussten, sei jedoch nicht möglich, heißt es von Seiten der Landesregierung. / RS