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Rot-rot-grünes Kabinett beschließt Straßenbaubeitrags-Abschaffung, aber es kann noch dauern

Die Straßenbaustelle Stadthof / Marktstraße in Lobeda-Altstadt

Die Erfurter Landesregierung hat Ende Oktober nach langem Tauziehen das „Aus“ für die seit August 1991 in Thüringen verbindlich zu erhebenden Straßen(aus)baubeiträge zum 1. Januar 2019 auf den Weg gebracht. Nach den Plänen der Ramelow-Regierung zahlt zukünftig der Freitstaat an die Kommunen die Zahlungsausfälle; Grundstücksbesitzer – egal ob Großindustriebetriebe, Bauinvestoren, Familien im Eigenheimen oder Rentner mit Wohneigentum – brauchen sich dann nicht mehr an den Kosten „ihrer“ Straßenherstellung zu beteiligen.

Ministerpräsident Bodo Ramelow erklärte gegenüber der Presse aber auch, dass es sich bisher nur um einen Kabinettsbeschluss seiner Regierungskoalition handele und das für eine reale Abschaffung der Beitragserhebung nach § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes notwendige Änderungsgesetz erst im Laufe des Jahres 2019 verabschiedet werden könne. Um das Gesetzgebungsverfahren starten zu können, müsse zuvor ein von Rot-Rot-Grün beauftragtes Gutachten abgewartet werden.

Weiter bestehe, so Ramelow, die Absicht, im Jahr 2019 fällige Straßen(aus)baubeiträge zurückzuerstatten, denn das Gesetz solle, sobald es verabschiedet ist, rückwirkend gelten. Eine Rückerstattung für entsprechende Beiträge, die Anlieger zwischen 1991 und 2018 zahlen mussten, sei jedoch nicht möglich, heißt es von Seiten der Landesregierung. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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