Allgemein Termine

Julius-Schaxel-Straße: Die Stadt verzichtet für die nächsten Jahre auf den grundhaften Straßenausbau

Die Julias-Schaxel-Straße im unteren Teil

Der seit mehreren Monaten vorbereitete und ursprünglich für 2019/2020 vorgesehene grundhafte Ausbau inklusive einer Verbesserung der Julius-Schaxel-Straße in Jena-Ost ist vom Kommunalservice Jena (KSJ) verschoben worden.

Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrats (SEA9)am 23.06.2016 den Absichtsbeschluss gefasst hatte, die Julius-Schaxel-Straße grundhaft zu erneuern, wurden von der Abteilung Beiträge des KSJ Informationsschreiben erstellt und an die betroffenen Grundstückseigentümer verschickt und die Straßenplanungen vorangetrieben.

KSJ

Hinzu kamen Infoveranstaltungen für die Bürger und den Ortsteilrat und die Planung wurde dem SEA vorgestellt. In den Informationsschreiben hatte der KSJ unter anderem darüber informiert, dass die Grundstückseigentümer bei einem grundhaften Ausbau entsprechend den Regelungen des aktuellen Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) als Eigentümer ihrer Grundstücke in späteren Jahren mit der Zahlung von Straßenbaubeiträgen nach § 7 des ThürKAG zu rechnen haben.

Da der Ausbau der Straße aufgrund von Umstellungen einzelner Straßenprioritäten durch den Kommunalservice nun nicht vor 2022 vorgesehen ist und sich die im Freistaat Thüringen geltenden gesetzlichen Regelungen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen im kommenden Jahr ändern sollen, ist es unwahrscheinlich, dass sich die Anlieger später an den Kosten für die Erneuerung und Verbesserung der Julius-Schaxel-Straße zu beteiligen haben werden. Bislang war von zu erhebenden Straßenbaubeiträge von insgesamt ca. 340.000 Euro ausgegangen worden. /RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .