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Jenaer Stadtrat stimmt den Baubeschlüssen zur Kahlaischen Straße und dem Stadthof in Lobeda-Altstadt zu

Zu sehen ist das Foto der Sitzung des Jenaer Stadtrats am 20.09.2017 im Historischen Rathaus

Zwei beitragsrechtliche Baubeschlüsse standen am Mittwoch, dem 20. September 2017, auf der Tagesordnung des Jenaer Stadtrats. Zu einen der Baubeschluss über die „Grundhafte Erneuerung des Gehwegs und der Straßenbeleuchtung in der Kahlaischen Straße (von der Grenze des Sanierungsgebietes bis zur Straße An der Brauerei)“ = Vorlage: 17/1256-BV, zum anderen der Baubeschluss für die „Grundhafte Erneuerung der „Ortsdurchfahrt Lobeda Altstadt II / Stadthof“ = Vorlage: 17/1439-BV. Die Vorlagen kann man sich HIER und DORT ansehen.

Beide Vorlagen waren im Stadtentwicklungsausschuss vorberaten worden, so dass es im Stadtrat keinen weiteren Redebedarf gab. Schließlich stimmte man ab, mit folgendem Ergebnis:

„Grundhafte Erneuerung des Gehwegs und der Straßenbeleuchtung in der Kahlaischen Straße“ = einstimmig beschlossen

„Grundhafte Erneuerung der „Ortsdurchfahrt Lobeda Altstadt II / Stadthof“ = mehrheitlich beschlossen.     / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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