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Hinweise des Freistaats Thüringen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (1): Die Umsetzung der Gesetzesänderung

(Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales) – Der Thüringer Landtag hat in seiner Sitzung am 12. September 2019 das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Dieses ist rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Was ist der Inhalt des Gesetzes?

Künftig werden Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr von den Grundstückseigentümern über Beiträge mitfinanziert. Dies betrifft alle Maßnahmen, bei denen die sachlichen Beitragspflichten erst nach dem 31. Dezember 2018 entstehen. würden.

Hierbei handelt es sich um eine Stichtagsregelung. Diese gesetzgeberische Entscheidung ist von den Gemeinden zu beachten. Soweit es bislang noch nicht erfolgte, sind für die bis zu diesem Stichtag entstandenen Beitragspflichten durch die Gemeinden daher noch Straßenausbaubeiträge zu erheben.

Wann entsteht die sachliche Beitragspflicht?

Damit die sachliche Beitragspflicht entstehen kann, muss zunächst eine Beitragssatzung vorliegen. Darüber hinaus muss die Straßenausbaumaßnahme oder die Teilmaßnahme (z. B. Erneuerung des Gehwegs) beendet sein. Dabei wird nicht nur auf die technische Fertigstellung der Baumaßnahme abgestellt. Vielmehr ist regelmäßig der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die letzte Unternehmerrechnung für die Baumaßnahme bei der Gemeinde eingeht. Die Gemeinden sind gehalten, die Grundstückseigentümer über den Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme in geeigneter Form zu unterrichten.

[Wird fortgesetzt!]

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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