(Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales) – Der Thüringer Landtag hat in seiner Sitzung am 12. September 2019 das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Dieses ist rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Was ist der Inhalt des Gesetzes?
Künftig werden Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr von den Grundstückseigentümern über Beiträge mitfinanziert. Dies betrifft alle Maßnahmen, bei denen die sachlichen Beitragspflichten erst nach dem 31. Dezember 2018 entstehen. würden.
Hierbei handelt es sich um eine Stichtagsregelung. Diese gesetzgeberische Entscheidung ist von den Gemeinden zu beachten. Soweit es bislang noch nicht erfolgte, sind für die bis zu diesem Stichtag entstandenen Beitragspflichten durch die Gemeinden daher noch Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Wann entsteht die sachliche Beitragspflicht?
Damit die sachliche Beitragspflicht entstehen kann, muss zunächst eine Beitragssatzung vorliegen. Darüber hinaus muss die Straßenausbaumaßnahme oder die Teilmaßnahme (z. B. Erneuerung des Gehwegs) beendet sein. Dabei wird nicht nur auf die technische Fertigstellung der Baumaßnahme abgestellt. Vielmehr ist regelmäßig der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die letzte Unternehmerrechnung für die Baumaßnahme bei der Gemeinde eingeht. Die Gemeinden sind gehalten, die Grundstückseigentümer über den Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme in geeigneter Form zu unterrichten.