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Aus für Straßenbeiträge: Landesregierung wartet noch mit dem Inkrafttreten des geänderten KAG

Am 12. September 2019 beschloss der Thüringer Landtag die Änderungen im Kommunalabgabengesetz, nach denen Kommunen ihre Grundstückseigentümer zukünftig nicht mehr zu Straßen(aus)baubeiträgen veranlagen dürfen (wir berichteten). Das Inkrafttreten des geänderten Gesetzes lässt jedoch auf sich warten.

So wurden im aktuellen Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen Nr. 10/2019 vom 24. September 2019 zwar nahezu zeitgleich oder später beschlossene Gesetzesänderungen veröffentlicht und dadurch in Kraft gesetzt – das neue ThürKAG sucht man darin jedoch vergeblich. Zwar deutet eine Freiseite am Ende des Gesetz- und Verordnungsblattes 10/2019 darauf hin, dass man offensichtlich geplant hatte, dort die Gesetzesänderung mit zu veröffentlichen, erschienen ist es aber nicht.

So müssen Bürger und Kommunen also noch ein wenig warten, bis genau feststeht, was der Landtag (inklusive der letzten Änderungen am Änderungsgesetz) am 12. September beschlossen hat. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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