Am 12. September 2019 beschloss der Thüringer Landtag die Änderungen im Kommunalabgabengesetz, nach denen Kommunen ihre Grundstückseigentümer zukünftig nicht mehr zu Straßen(aus)baubeiträgen veranlagen dürfen (wir berichteten). Das Inkrafttreten des geänderten Gesetzes lässt jedoch auf sich warten.
So wurden im aktuellen Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen Nr. 10/2019 vom 24. September 2019 zwar nahezu zeitgleich oder später beschlossene Gesetzesänderungen veröffentlicht und dadurch in Kraft gesetzt – das neue ThürKAG sucht man darin jedoch vergeblich. Zwar deutet eine Freiseite am Ende des Gesetz- und Verordnungsblattes 10/2019 darauf hin, dass man offensichtlich geplant hatte, dort die Gesetzesänderung mit zu veröffentlichen, erschienen ist es aber nicht.
So müssen Bürger und Kommunen also noch ein wenig warten, bis genau feststeht, was der Landtag (inklusive der letzten Änderungen am Änderungsgesetz) am 12. September beschlossen hat. / RS