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Auch die Thüringer CDU will Straßenbeiträge abschaffen, hält das rot-rot-grüne Gesetz aber für fehlerhaft

Tiefbauarbeiten / Straßenbau in Jena. Man sieht eine aufgerissene Straße mit verschiedenen Erdstoffen udn Schotter. Darin befindet sich eine Versorgungsleitung. Die Baustelle ist mit Gittern und Flatterband abgesichert.- Symbolfoto © KSJ

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag will bei der morgigen Plenarsitzung das von den Parteien DIE LINKE, SPD und Bündnis’90GRÜNE erarbeitete Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragserhebung nicht unterstützen, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring.

Zwar seien auch die Christdemokraten grundsätzlich für eine Abschaffung, der vorgelegte Gesetzesentwurf von Rot-Rot-Grün bringe aber nicht nur zusätzliche Ungerechtigkeiten sondern auch Rechtsunsicherheit, sagte Mohring der Presse. Unter anderem mangele es an einer plausiblen Begründung, weshalb die Beitragserhebung zum Jahresanfang 2019 und nicht zu einem anderen Stichtag abgeschafft werden soll. Er halte das Gesetz so, wie es vorliege, für verwaltungsrechtlich angreifbar, erklärte Mike Mohring.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende ließ aber offen, ob seine Partei gegen den Entwurf stimmen oder sich der Stimme enthalten werde. Für den morgigen Donnerstag ist die finale Beschlussfassung zum Änderungsgesetz des ThürKAG im Erfurter Landtag vorgesehen. Selbst die Parteien DIE LINKE und SPD hatten vor Kurzem eingeräumt, dass mit ihrem Gesetz viele Ungerechtigkeiten nicht beseitigt werden könnten. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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