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Aufhebung der Straßen(aus)baubeiträge: Rot-Rot-Grün räumt ein, dass grundsätzliche Ungerechtigkeiten bleiben

Straßenbaustelle Leipziger Straße

In dieser Woche sollen im Erfurter Landtag die finalen Entscheidungen fallen, damit Grundstückseigentümer im Freistaat zukünftig keine Beiträge mehr für die Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an die Thüringer Kommunen zu entrichten haben.

Der Begriff „zukünftig“ bezieht sich jedoch entsprechend des Gesetzentwurfs der Parteien DIE LINKE, SPD und Bündnis’90/DIE GRÜNEN allein auf solche Baumaßnahmen, die nach dem 01.01.2019 begonnen worden sind. Lag der Baubeginn davor und die Arbeiten wurden auch vor dem 01.01.2019 beendet, sollen Grundstückseigentümer nach dem Willen von Rot-Rot-Grün weiter Straßen(aus)baubeiträge bezahlen – trotz der Änderung  des Thüringer Kommunalabgabengesetzes.

Deshalb wachsen derzeit bei den Regierungsparteien Überlegungen, für solche Grundstückseigentümer, die Nachteile durch die aktuellen Pläne zur Abschaffung der Straßenbeiträge erfahren werden, Härtefallregelungen mit zu beschließen. Hierüber soll sich dem Vernehmen nach der Koalitionsausschuss verständigt haben. Vertreter der Linkspartei sowie von SPD und Grünen räumen damit ein, dass trotz der Abschaffung der Beiträge grundsätzlich Ungerechtigkeiten bestehen blieben werden.

In Erwägung wird derzeit gezogen, mit einem Entschließungsantrag die Landesregierung zu beauftragen, bis Mitte nächsten Jahres zu prüfen, wie viele Haushalte in Thüringen diese „besonderen Lasten“ zu tragen haben werden – sprich: noch weiter für Arbeiten an öffentlichen Verkehrsanlagen Straßen(aus)baubeiträge zahlen müssen. Hier solle möglicherweise ein Härtefallfonds eingerichtet werden – so hört man aus Koalitionskreisen. Konkretere Pläne gibt es aber offensichtlich bisher nicht.

Als ungerecht wird es von vielen Anliegern jedoch auch empfunden, dass sie in der Vergangenheit – teilweise seit 1991 – zur Kasse gebeten worden sind und mitunter ganz erhebliche finanzielle Beitragslasten zu tragen hatten, während andere Grundstückseigentümer nun in Zukunft nichts mehr für den Ausbau ihrer Straße zu zahlen haben werden. Vertreter der Linken und der SPD hatten hierzu kürzlich erklärt, dieser Grundkonflikt lasse sich nicht lösen. Alle seit der Wende von den Thüringern geforderten Straßenausbaubeiträge zurückzuerstatten würde den Freistaat etwa 500 Millionen Euro kosten, was ihn unter Umständen zahlungsunfähig machen würde, so Rot-Rot-Grün. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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