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Abschaffung der Beitragserhebung: Thüringer Gesetzesänderung lässt weiter auf sich warten

Öffentliche Straße mit Schäden

Die geplante Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen lässt weiter auf sich warten. Angekündigt für das Frühjahr 2019, gibt es nun Probleme mit dem Zeitplan. Ohne Rechtsgutachten geht es nicht, sagte die rot-rot-grüne Landesregierung, doch das war ursprünglich für Ende Januar angekündigt, die Expertise wurde dann auf Ende Februar verschoben.

Damit das Abschaffungsgesetz noch vor der Landtagswahl im September wirksam werden kann, muss es noch vor der Sommerpause des Thüringer Landtags beschlossen werden – die Parlamentsferien beginnen am 8. Juli 2019. Bisher liegt aber noch kein einziges Wort für einen Gesetzesentwurf vor, denn das Gutachten muss zuerst bewertet werden. Außerdem müssen vor Beschlüssen Anhörungen stattfinden und der Gemeinde- und Städtebund Thüringen ist zu beteiligen bezüglich der finanziellen Entschädigungen für die Kommunen. All das könnte im ungünstigsten Fall Monate dauern.

Hinzu kommt: Aufgrund eines Moratoriums der Landesregierung erheben fast alle Kommunen in Thüringen seit dem 01.01.2019 keine Beiträge mehr, sollen für ihre Ausfälle (in Jena wurden 2018 rund 985.000 Euro an Straßenbaubeiträgen eingenommen, das sind pro Monat rund 82.000 Euro) vom Land Thüringen entschädigt werden – indes ist bis heute noch kein einziger Euro hierfür im Landeshaushalt eingestellt.

All das sorgt nun offenbar für Zoff zwischen den Koalitionsfraktionen und der CDU. Weil Rot-Rot-Grün so schnell wie möglich das endgültige Aus der Beiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 als Gesetz beschließen lassen will, tritt die stärkste Oppositionskraft nun auf die Bremse. So sagte CDU-Fraktionschef Mike Mohring dieser Tage „Wenn im März ein Gutachten vorgelegt wird, kann man nicht eine Woche später Initiativen ergreifen.“ Zuerst müsse das Gutachten in Bezug auf seine Wirkungen ausgewertet werden, so Mohring, denn: „Schnellschüsse darf es nicht geben.“ Wenn man nicht wolle, dass eine neue Lösung wieder verfassungsrechtlich angegriffen werde, „braucht man dafür Zeit.“

Dagegen erklärte Linke-Fraktionschefin Susanne Hennig-Wellsow, es sei klar gewesen, dass Rot-Rot-Grün und CDU die Beiträge rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres abschaffen wollen. Also müsse man möglichst zügig einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. SPD-Fraktionsvorsitzender Matthias Hey geht sogar noch weiter. Mit dem Moratorium sei sozusagen „ein Recht geschaffen worden“, das zwar noch nicht zu Papier gebracht wurde, aber alle Städte und Gemeinden schauten nun auf den Landtag. „Jetzt können wir schlecht hergehen und sagen April, April“, sagte Hey der Mediengruppe Thüringen, denn wenn man das Ganze erst zum Stichtag 1. Januar 2020 machen sollte, würde das zu Rechtsunsicherheit führen. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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