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Jena erhebt weiter Straßenbaubeiträge und Vorausleistungen auf Straßenbaubeiträge

Straßen- und Kanalbauarbeiten in Jena
  • Die Thüringer Landesregierung erarbeitet gerade ein Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalabgaben. Dort sollen auch die Straßenausbaubeiträge neu geregelt werden.
  • Gleichzeitig ist auch ein Moratorium im Gespräch, welche einen Stopp von Ausbaubescheiden ab 1. Januar 2019 vorsieht.
  • Der Kommunalservice Jena ist den derzeit gültigen Gesetzen verpflichtet. Deshalb werden bis zu einer Abschaffung weiterhin Abgaben erhoben. Dies gilt für Straßen, deren Herstellungsarbeiten abgeschlossen sind.

Auch wenn die Thüringer Landesregierung für Mitte 2019 ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (KAG) angekündigt hat, das faktisch die Abschaffung der Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen vorsieht und sich zudem für ein Moratorium einsetzt, nach dem von den Kommunen im Vorgriff auf die angestrebte Gesetzesänderung ab dem 1. Januar 2019 keine Ausbaubeitragsbescheide mehr verschickt werden sollen, erhebt die Stadt Jena auch weiterhin solche Kommunalabgaben und zwar für Jenaer Straßen, deren Herstellungsarbeiten abgeschlossen und die Schlussrechnungen bereits eingegangen sind oder in den kommenden Wochen eingehen werden.

Wie Rainer Sauer, Leiter der Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena (KSJ) erklärte, müsse und werde man für alle abgeschlossenen und nach dem derzeit gültigen Kommunalabgabengesetz beitragspflichtigen Straßen noch Straßenbaubeiträge und Vorausleistungen auf Straßenbaubeiträge erheben – mindestens noch bis zum Jahresende. Das sehe auch die entsprechende Satzung der Stadt Jena vor, sagte Sauer. Zwar gebe es eine Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen (GStB-TH), mit Blick auf den Versand von Straßenbau-Beitragsbescheiden zurückhaltend zu sein, es sei denn, es drohe Verjährung. Doch gelte die gesetzliche Grundlage bis zur KAG-Änderung und dem Inkrafttreten eines neuen Thüringer Kommunalabgabengesetzes unverändert weiter, berichtete der Abteilungsleiter.

Auch ein mögliches Moratorium zur Nicht-Erhebung von Beiträgen im Vorgriff auf eine mögliche Gesetzesänderung sieht der Beitragsexperte ähnlich kritisch wie der GStB-TH. Dieser habe gerade diese Woche noch erklärt, der Begriff Moratorium sei mit Vorsicht zu genießen. Angekündigt sei ein Rundschreiben der Landesregierung, in welchem die Kommunen darüber informiert werden sollen, dass der Verzicht auf die Erhebung von Beiträgen vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion denkbar wäre. Die Verantwortung hierfür werde aber allein den Kommunen überlassen. Nach Sauers Angaben trage der GSTB-TH den Inhalt dieses Rundschreibens nicht mit, da weder im Landeshaushalt 2018 noch in dem für 2019 Mittel für eine finanzielle Erstattung an die Kommunen für diesen Zweck vorgesehen seien.

Außerdem bräuchte – seiner Ansicht nach – ein solches Moratorium eine Gesetzesform, um die Wirkungen der aktuell gültigen Normen des ThürKAG »auszubremsen«, bevor die Abgaben abgeschafft werden, so der Abteilungsleiter. Ganz davon abgesehen, dass es bisher nur Absichtserklärungen und keinen »letter of intent« gibt, wann und wie Städten wie Jena Geld aus dem Landeshaushalt für Einnahmeausfälle in ihrem 2019er Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan ersetzt wird, sagte er.

Wie es in Zukunft mit der Straßen(aus)baubeitragserhebung konkret weitergehen wird, darüber würde zu entschieden sein, wenn der Gesetzentwurf vorliege, sagte Rainer Sauer. Klar ist nach seinen Worten aber, dass sobald der Landtag das Gesetz verabschiedet hat, die Stadt Jena selbstverständlich die neue Gesetzesregelung anwenden wird. / SvM

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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