Alles über Beitragserhebung Allgemein Prüfauftrag "Abschaffung der Beiträge" Prüfaufträge

„Abschaffung des Straßenbaubeitrags“: Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus schreibt exklusiv auf diesem Blog

Symbolfoto Driehaus Kommentar

Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus ist Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator, war zuvor von 1997 bis 2005 Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht und gilt als führender Experte auf dem Gebiet der Erschließungs- und Straßenbaubeitragserhebung in Deutschland.

Seit Jahren ist er der Stadt Jena und ihren studentischen Strukturen eng verbunden. Deshalb war es ihm ein Anliegen, für diesem Blog der Stadt Jena unter dem Titel „Drei Fragen zur Abschaffung des Straßenbaubeitrags“ exklusiv einen Text zur Verfügung zu stellen, den wir hier gerne ab morgen in insgesamt vier Teilen veröffentlichen werden.

Er soll – dies ist der ausdrückliche Wunsch des Autors – bei der Frage der, für das Jahr 2019  vom Gesetzgeber für den Freistaat Thüringen vorgesehenen, Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit gleichzeitiger Abschaffung der Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen eine wichtige Gedankenstütze und rechtliche Würdigung sein. Seine Bedeutung geht aber weit über Thüringen hinaus.

Unter Nennung der Quelle und des Autors darf er kostenfrei weiterverbreitet werden. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .