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Die OTZ berichtet: „Stadt darf nicht verzichten auf Straßenbeitrag“

Unter dem Titel „Stadt darf nicht verzichten auf Straßenbeitrag“ berichtet die Ostthüringer Zeitung in ihrer Onlineausgabe vom 15.11.2018 über den Oberbürgermeister der Stadt Jena, Dr. Thomas Nitzsche. Dort heißt es u.a.:

(…) Nitzsche sagte gestern, dass er selbst vor Monaten noch als normaler FDP-Stadtrat für eine Absenkung der Anlieger-Anteile gefochten habe. (…) Schon die Absenkung – gar nicht zu reden vom Verzicht – setze nach derzeitiger Gesetzeslage voraus, dass der Stadthaushalt „dauerhaft leistungsfähig ist“, wie Nitzsche sich bei Vorsprache im Landesverwaltungsamt versichern ließ. „In der Lage sind wir aber aktuell nicht.“ Mittelfristig geschaut, seien die Ausgaben der Stadt immer noch größer als die Einnahmen. (…)

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In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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