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Beitragserhebung: Einige Anmerkungen zur Rede von Frank Kuschel im F-Haus Jena

Frank Kuschel und Uwe Feige

MDL Frank Kuschel, kommunalpolitischer Sprecher der Linken-Landtagsfraktion, sprach am 24.09.2018 im F-Haus in Jena und berichtete hierbei über einige Dinge, die wir hiermit richtig stellen möchten:

1.) Frank Kuschel erklärte: „Gegenwärtig können die Gemeinden bis auf 10 % die Beiträge absenken und ab dem 01.01.2019 sogar darauf verzichten. Die Stadt Jena erfüllt formal die Voraussetzungen (…). Jetzt ist es am Stadtrat zu entscheiden, ob man diese Voraussetzungen im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern nutzt.“

Anmerkung: Nach den derzeit dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorliegenden Haushaltszahlen und den Prognosen für das Jahr 2019 erfüllt die Stadt Jena die von Hern Kuschel genannten Voraussetzungen nicht.

2.) MDL Kuschel sprach davon, dass beitragspflichtige Bürger unter bestimmten Umständen darüber abstimmen könnten, ob ihre zum Ausbau vorgesehene Straße tatsächlich ausgebaut werden soll oder nicht. Wörtlich sagte er: „Bei Anliegerstraße bestimmen praktisch die Anlieger den Ausbauzustand. Wenn sie sagen: ‚Der jetzige Zustand der Straße reicht uns aus‘, dann kann auf den Ausbau verzichtet werden.“

Anmerkung: Weder im Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) oder in anderen Thüringer Kommunalrechtsnormen gibt es ein Recht der Anlieger darauf, den Ausbauzustand festzulegen oder zu bestimmen. Dies ist allein schon deshalb nicht möglich, da die Kommune allein die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen hat. § 7 Absatz 2 ThürKAG regelt, dass „die Interessen der Anwohner an einem ihren Bedürfnissen entsprechenden, ortstypischen und kostensparenden Ausbau besondere Berücksichtigung“ finden sollen. Dies bedeutet, dass sie sich gegen eine Luxusausbau wehren, aber nicht grundsätzlich einen Ausbau – den die Kommune für sinnvoll und notwendig erachtet – verhindern können. Zudem regelt § 13 ThürKAG die „Informationspflichten“.

3.) Der kommunalpolitische Sprecher der Linken-Landtagsfraktion erklärte zum sog. „Nullsummenspiel“, dass Gemeinden auf eine Beitragserhebung verzichten können, wenn durch diese kein wesentlicher Vermögenszuwachs entsteht. Wörtlich sagte Kuschel unter direktem Bezug auf Jena: „Das Landesverwaltungsamt meinte aber ‚Personalkosten dürften nicht berücksichtigt werden‘, weil die Beamten und Angestellten ohnehin im Rathaus rumsitzen. Weil die den ganzen Tag Beiträge  berechnen können, deshalb darf man das als Kosten nicht berücksichtigen.“

Anmerkung: Diese Darstellung ist weder sachlich noch inhaltlich richtig. Jenas Finanzdezernent berichtete dem Thüringer Landesverwaltungsamt im Jahre 2013 (das Schreiben kann man HIER nachlesen), dass unsere Stadt 2011 durch Beitragserhebung 486.000 Euro eingenommen hatte, bei Verwaltungskosten in Höhe von 334.500 Euro; 2012 waren es 830.000 Euro Beitragseinnahmen und 357.500 Euro Verwaltungskosten. Inzwischen nimmt der Kommunalservice Jena seit Jahren rund 750.000 Euro im Jahr für die Stadt Jena durch die Beitragserhebung ein und hat dabei Personalkosten von weit unter 50 %, sodass hier ein ganz erheblicher Vermögenszuwachs zu verzeichnen ist. / RS


Hinweis: Den Originalvortrag von Frank Kuschel vom 24.09.2018 (Teil 2) finden Sie im Anschluss in einer ungekürzten Länge von 15:23 Minuten als Podcast zum Nachhören mit freundlicher Genehmigung von ZONO Radio Jena (bitte die Kachel anklicken). / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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