Alles über Beitragserhebung Allgemein Wie Beiträge zu bezahlen sind

Gemeinde- und Städtebund Thüringen fordert schnelle Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Straßenbauarbeiten in der Leipziger Straße

Mit den Worten „Wir brauchen zum 1. Januar 2019 eine Lösung“ ging Michael Brychcy als Präsident des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen (GStB-T) am Mittwoch in Erfurt im Rahmen einer Mitgliederversammlung auf die im Land diskutierte mögliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein.

Brychcy verlangte jedoch unbedingt eine finanzielle Kompensation für die mit einer Abschaffung verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen und nannte einen Betrag von

mindestens 25 Millionen Euro pro Jahr.

Das ist seinen Worten nach der Durchschnittswert der kommunalen Einnahmen aus diesen Beiträgen in den vergangenen Jahren im Freistaat und kompensiere noch nicht die in Zukunft zu erwarteten Steigerungen der Straßenherstellungskosten.

Innenminister Georg Maier begrüßte die Äußerungen des GStB-T-Präsidenten und versprach

eine Lösung, die die Bürger entlastet, ohne die Kommunen zu belasten.

Maier fügte aber an, „eine gute und rechtssichere Regelung“ habe für ihn „Vorrang vor Schnelligkeit“. Thüringen MP Bodo Ramelow warb ebenfalls darum, seiner Landesregierung ausreichend Zeit zu geben, um eine Gesetzesänderung zu finden, die nicht anschließend für eine Klagewelle sorge.

In Erfurt spielte aber auch das Thema einer sog. „Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den Bürgern“ eine Rolle. Mehrere BürgermeisterInnen warnten vor neuen Ungerechtigkeiten, z.B. wenn Grundstückseigentümer in der Vergangenheit Beiträge zahlen mussten, Nachbarn nun aber sozusagen freigestellt würden. Das schaffe Ärger und Unruhe in der Bevölkerung. Dieser Forderung widersprach Georg Maier.

Nach den Worten des Innenminsters ist der Freistaat keinesfalls in der Lage, bereits gezahlte Straßenausbaubeiträge zurückzuerstatten.

Gegenüber dem MDR erklärte Maier: „Dies wären rund 600 Millionen Euro und das würde den Landeshaushalt in eine Schieflage bringen.“ / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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