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Der SEA erarbeitete einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen mit den Straßenbaubeitragsvorlagen

Der Stadtentwicklungsausschuss tagt am Lutherplatz 3

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Jena (SEA) hat als federführender Ausschuss für die beiden vom Stadtrat verwiesenen Vorlagen „Anpassung der Straßenbaubeitragssatzung“ (18/1648-BV) und „Prüfung der Umstellung des Systems zu Erhebung von Straßenausbaugebühren“ (18/1652-BV) in seiner Sitzung am 22.02.2018 im Verwaltungsgebäude Lutherplatz 3 folgenden Vorschlag zum weiteren Vorgehen erarbeitet:

KSJ

Die Mitglieder des SEA schlagen vor, im Mai 2018 eine gemeinsame Sitzung (und somit für den SEA eine 2. Lesung) aller drei Ausschüsse (SEA, Werkausschuss KSJ & Finanzausschuss) im Plenarsaal durchzuführen. Bis dahin sollen durch  den Kommunalservice Jena und den Fachdienst Finanzen der Stadt Jena  verschiedene Varianten geprüft und in der gemeinsamen Sitzung im Mai präsentiert werden.

Als möglichen Termin für die gemeinsame Sitzung wird der 30.05.2018 vorgeschlagen. An diesem Tag wäre turnusmäßig die Sitzung des Werkausschusses KSJ, die ab 19.00 Uhr regulär im Plenarsaal durchgeführt werden könnte. Zuvor könnte um 17.00 Uhr im Plenarsaal nach derzeitiger Planung die gemeinsame Sitzung beginnen.     / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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