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Zustand der Straßen in Jena wird erfasst: Dies dient dem Management für deren Erhaltung und hilft bei der Beantwortung von Fragen zur grundhaften Erneuerung

Der Kommunalservice Jena erfasst ab dem 02.05.2017 gemeinsam mit dem Ingenieurbüro „Lehmann und Partner“ die Qualität der öffentlichen Straßen in Jena. Ein Messwagen wird dafür einige Tage lang im Stadtgebiet unterweg sein. Dieser ist mit mehreren Kameras, Laserscanner, GPS-Technik und noch mehr Hightech im Inneren ausgerüstet.

KSJ | Das Ergebnis der Straßenbefahrung im EBF-Viewer der Fa. Lehmann und Partner GmbH. Hier ein Beispiel aus der Closewitzer Straße.

Der Fokus richtet sich ausschließlich auf die Straßenoberflächen und alle fünf Meter machen die vier Kameras Aufnahmen von einem Straßenabschnitt. Die Messungen hatten bereits im August 2016 begonnen, jedoch machte der Verkehrsunfall eines Dritten mit dem Messwagen sowie dessen aufwendige Reparatur die Pause bis zum Mai 2017 notwendig. Mit Hilfe der ermittelten Daten wird der Zustand der Jenaer Straßen – auch im Vergleich mit der Befahrung des Jahres 2008 – beurteilt und das Management für deren Erhaltung verbessert sowie Fragen geklärt, ob die öffentlichen Straßen (beitragfrei) instand gehalten werden können oder eine (beitragspflichtige) grundhafte Erneuerung ansteht.

Wichtig: Die erfassten Bilddaten werden nur für die Erledigung dienstlicher Aufgaben des KSJ verwendet. Für alle Bürger ist damit grundsätzlich sichergestellt, dass die Fotos der Befahrung auf keinen Fall ins Internet gestellt werden, so wie es etwa die Firma Google mit ihrem „Street View“ Programm machte, wobei sich seinerzeit viele Bürger genötigt sahen, ihre Gebäude bei Google wieder verpixeln zu lassen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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