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Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Bestätigung der beitragsrechtlichen Beschlussvorlagen zur Wiesenstraße und zur Ziegenhainer Straße

Die Ziegenhainer Straße vom Burgweg aus gesehen in Blickrichtung zur Friedrich-Engels-Straße

In seiner der 52. Sitzung hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Jena (SEA) am 26.01.2017 dem Jenaer Stadtrat folgende beitragsrechtliche Beschlussvorlagen des Kommunalservice Jena zur Annahme empfohlen:

BV 17/1170-BV: Grundhafte Erneuerung der Wiesenstraße von der Kreuzung Am Anger bis zur Grenze des Sanierungsgebietes Unteraue (Beschlusslage: Vorlage einstimmig dem Stadtrat empfohlen mit 7 x JA / 0 x NEIN / 0 ENTHALTUNGEN)

BV 17/1169-BV: Grundhafte Erneuerung der Ziegenhainer Straße im Abschnitt zwischen dem Burgweg und der Friedrich-Engels-Straße (Beschlusslage: Vorlage mehrheitlich dem Stadtrat empfohlen mit 5 x JA / 0 x NEIN / 3 ENTHALTUNGEN)

Die Ziegenhainer Straße von der Friedrich-Engels-Straße aus gesehen in Blickrichtung zum Burgweg

HIER finden Sie die im SEA vorgestellte Dokumentation zur Wiesenstraße und DORT die Dokumentation zur Ziegenhainer Straße.

Abbildungen: Die Ziegenhainer Straße im jetzt herzustellenden Teilstück vor dem Hangrutsch, der zur Sperrung führte (Aufgenommen am 21.04.2008)

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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