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Die OTZ berichtet zur Ziegenhainer Straße: „Jenas am längsten gesperrte Straße kommt endlich in die Kur“

Die Ziegenhainer Straße – Abbildung © KSJ

Im Februar soll sich der Jenaer Stadtrat mit der Beschlussvorlage Nr. 17/1169-BV befassen; hierbei geht es um die Grundhafte Erneuerung der Ziegenhainer Straße im Abschnitt zwischen dem Burgweg und der Friedrich-Engels-Straße. Diese Vorlage wird am 26.01.2017 im Jenaer Stadtentwicklungsausschuss vorberaten und aus diesem Anlass schrieb Thomas Beier in der Ostthüringer Zeitung einen Artikel unter dem Titel „Jenas am längsten gesperrte Straße kommt endlich in die Kur“ in welchem es u. a. heißt:

„Die Sperre am Erdbeben-Institut fällt: Vor Jahren gab es einen Erdrutsch in der Ziegenhainer Straße in Jena. Nun wird die Fahrbahn neu gebaut und abgestützt.“ Weiter berichtet die OTZ: „Dass die Straße vor Jahren in Bewegung geraten war, hatte etwas mit der Zunahme des Verkehrs zu tun. Mit heutigen Tonnagen hatten die Straßenerbauer dereinst nicht gerechnet, ebenso nicht mit einer zweispurigen Befahrung. Nun kommt eine neue Stützmauer auf der Talseite, und es bleibt bei einer einspurigen Einbahnstraße auf diesem Teilstück. Die neue Straße soll die nächsten 50, 60 Jahre halten.“ (Den vollständigen Artikel findet man HIER!)

Zum Sachverhalt: Die Ziegenhainer Straße wies Ende der 2000er-Jahre im Abschnitt zwischen dem Burgweg und der Friedrich-Engels-Straße Mängel vor allem in der Tragfähigkeit und Ebenflächigkeit sowie hinsichtlich der Oberflächenentwässerung auf. Im Absichtsbeschluss hieß es u.a.: “Diese Mängel lassen sich punktuell unter Betrachtung des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses nicht mehr beheben. (…) Zudem muss bereits in Kürze im betreffenden Abschnitt eine Straßenstützmauer saniert werden, um weitere Straßenschäden zu vermeiden.“ Aus diesen Gründen stimmte der Stadtentwicklungsausschuss im Herbst 2009 der Absicht zum grundhaften Ausbau der Ziegenhainer Straße im benannten Abschnitt zu.

Aufgrund eines Hangrutsches und der hierdurch zu Tage getretenen Instabilität des Fahrbahnbereichs zwischen dem Burgweg und der Ziegenhainer Straße 6, entschied sich die Stadt Jena 2010 dazu, zuerst den Teil der Ziegenhainer Straße zwischen Hausnummer 8 und der Friedrich-Engels-Str. (Ecke Café Bienenstich) auszubauen. Dieser Ausbau erfolgte in den Jahren 2011/2012. Aufgrund der gegebenen Notwendigkeit einer genaueren Untersuchung des Baugrunds im Abschnitt Burgweg bis Ziegenhainer Straße 6 blieb dieser Bereich auch in den Folgejahren aus dem Gesamtprojekt herausgelöst und wurde separat einer Variantenuntersuchung unterzogen, deren Ergebnis dem SEA in einer gesonderten Beschlussvorlage vorgestellt und von diesem beschlossen wurde.

Im Wesentlichen ergab der Restausbau im Vergleich zum Absichtsbeschluss 05.11.2009 eine Kostenerhöhung von etwa 30 %, was insbesondere mit der Kostenentwicklung für die nun zu errichtenden längeren und höheren Stützmauern zusammenhängt.

Nach Abschluss des Burgwegausbaus im Jahre 2016 und der Bestätigung des Wirtschaftsplans 2017/2018 des Kommunalservice Jena soll der Restausbau der Ziegenhainer Straße in diesem Jahr beginnen. Die Anlieger der Ziegenhainer Straße wurden schriftlich über die Erhöhung der Baukosten und eine hierdurch bedingte wahrscheinliche Erhöhung der späteren Straßenbaubeiträge gegenüber den Angaben im ersten Informationsschreiben informiert. /RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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