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Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem Wunsch der Lichtenhainer und votiert für eine Abschnittsbildung in der Lützowstraße

Der Gesamtausbau der Lützowstraße in Lichtenhain - Foto © KSJ
Der Gesamtausbau der Lützowstraße in Lichtenhain – Foto © KSJ

Am 03.11.2016 befasste sich der Jenaer Stadtentwicklungsausschuss (SEA) mit dem für 2017 vorgesehenen Bau der Lützowstraße in Jena-Lichtenhain. Hierbei wurde die Berichtsvorlage des Kommunalservice Jena diskutiert, wonach es möglich ist, in der Lützowstraße auf Höhe der Kirche einen Abrechnungsabschnitt beginnen zu lassen, der am Lauensteinweg endet. Obwohl dies für die Stadt Jena relativ geringe Mehrkosten verursachen wird (die jedoch nach Ansicht des Jenaer Oberbürgermeisters Dr. Albrecht Schröter in Kauf genommen werden können), hätte es – auch nach Ansicht der Bürgerinitiative Lützowstraße – den finanziellen Nebeneffekt, dass dem Kommunalservice Jena die Restkosten gegenüber einem Gesamtausbau im Jahre 2017 erspart und andersweitig verwendet werden können.

Der Ausbau der Lützowstraße in Lichtenhain erfolgt in zwei Abschnitten - Foto © KSJ
Der Ausbau der Lützowstraße in Lichtenhain erfolgt in zwei Abschnitten – Foto © KSJ

Auch der Ortsteilrat Lichtenhain, vertreten durch Herrn Ortsteilbürgermeister Müller, plädierte für die abschnittsweise Lösung – wohlwissend, dass dem Ortsteil in der Lützowstraße dadurch eine zweifache Straßenbautätigkeit unter Vollsperrung und Umleitungsstrecke bevor stehen könnte. Denn dass der Restausbau der Lützowstraße zwischen dem Abschnittsende bei der Kirche und der Mühlenstraße kommen wird, steht inzwischen außer Frage; nur wann dies sein wird, kann heute noch nicht gesagt werden. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hatte als Rechts- wie Fachaufsichtsbehörde der Stadt Jena in einem Schreiben vom April eine zeitliche Abfolge zwischen Baubeginn und Restausbau von maximal acht Jahren genannt; dies wäre das Jahr 2025.

Dieser Teil der Lützowstraße wird 2017 ausgebaut - Foto © KSJ
Dieser Teil der Lützowstraße wird 2017 ausgebaut – Foto © KSJ

Am Donnerstag entschied sich der Stadtentwicklungsausschuss schließlich einstimmig für einen abschnittsweisen Straßenausbau der Lützowstraße mit Baubeginn im oberen Straßenteil. Hierzu bringt die Stadt Jena am 21.12.2016 im Jenaer Stadtrat unter der Nummer 16/1116-BV einen beitragsrechtlichen Baubeschluss ein, der all diese Aspekte berücksichtigt. Zuvor behandelt der SEA am 01.12.2016 diesen Beschluss und am 22.11.2016 gibt es eine Informationsveranstaltung des Kommunalservice Jena mit den Anwohnern der Lützowstraße zum Thema.

/ RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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