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„Lützowstraße“: Die Vorzugsvariante der Stadt Jena wird dem Ortsteilrat Lichtenhain nochmals vorgestellt – Danach entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss

Lützowstraße aus der Luft - Ausbauvariante beide Teile
Die Lützowstraße aus der Luft: Der grüne Teil soll nach dem bisherigen Willen des Stadtentwicklungsausschusses grundhaft erneuert werden, der weiße Teil nicht.

Im Stadtentwicklungsausschuss (SEA) wurde am 18. Februar 2016 beinahe zweieinhalb Stunden lang über den Ausbau der Lützowstraße im Ortsteil Lichtenhain diskutiert. Der Kommunalservice Jena (KSJ) möchte, dass der im Ausschuss am 29. Oktober 2015 beschlossen Kompromiss zum Straßenbau (= eine Vermischung der Ausbauvarianten A und E sowie ein Verzicht auf einen grundhaften Ausbau bzw. eine Verbesserung des unteren Straßenbereichs) wieder aufgegeben und der damals gefasste Beschluss aufgehoben wird.

Die fachlichen Gründe hierfür wurden von KSJ-Werkleiter Uwe Feige, Chef-Straßenplanerin Regina Bergner, dem mit der Detailplanung beauftragten Vertreter des Planungsbüros sowie dem Leiter der Abteilung Beiträge des KSJ dargelegt. Den präsentierten Fakten wurden von Seiten des Ortsteilbürgermeisters sowie dem mit Rederecht versehenen Vorsitzenden der Bürgerinitiative Lützowstraße Meinungen entgegen gestellt, die allein auf die optische Betrachtung des unteren Straßenbereichs abstellen.

Ortsteilbürgermeister Müller beschwerte sich zudem, dass sein Ortsteil nicht persönlich über die genauen Gründe für eine Aufhebung des Kompromissbeschlusses informiert worden sei. Insbesondere beanstandete er vor dem Ausschuss, dass er bis zum 18. Februar 2016 vom Abteilungsleiter Beiträge des Kommunalservice Jena keine Antwort auf eine E-Mail erhalten habe, die er dem KSJ am 12. Februar 2016 zugesandt hatte. Herr Sauer – der angesprochene Abteilungsleiter – erklärte im SEA daraufhin, dass er Herrn Müller eine Antwort zugesandt hatte, die wir hier im Anschluss an diesen Bericht, offenlegen.

Die fachlichen „ZDF“ (also: Zahlen, Daten, Fakten), weshalb die Kompromissvariante von der Stadt Jena so nicht gebaut werden kann, sind dem Ortsteilbürgermeister, der Bürgerintiative, den mit anwesenden Anliegern und Gästen sowie allen stimmberechtigten Stadtratsmitglieder und sachkundigen Bürgern am 18. Februar 2016 in den erwähnten zweieinhalb Stunden eindeutig dargelegt worden. Obwohl dem Ortsteilrat bereits im letzten Jahr die Vorzugs-Ausbauvariante E des Kommunalservice Jena ausführlich erläutert wurde, plädierte Stadtentwicklungsdezernent Denis Peisker am 18. Februar 2016 dafür, dem Ortsteilrat ein weiteres Mal diese Straßenbauvariante vorzustellen und der Ausschuss folgte seinem Wunsch.

Dies wird der KSJ bereits in der nächsten Sitzung des Ortsteilrates machen und sehen, wie das in einem Pressebericht erwähnte „Potential für eine Einigung“ mit dem OTR aussehen kann. „Kompromisse“, was die Richtlinien für den Straßenbau anbetrifft, kann es aber keine geben. Da war es schon hilfreich, dass Ortsteilbürgermeister Müller im SEA erklärte, dass man im Ortsteil „nichts gegen die 4,50 Meter Straßenbreite“ habe. Nach dem erneuten Treffen des KSJ mit Ortsteil und Ortsteilbürgermeister entscheidet dann der Ausschuss im April 2016 über den genauen Ausbau der Lützowstraße.E-Mail an OTBM Müller vom 12.02.2016

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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