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Die Thüringer Landesregierung plant die Beibehaltung der rückwirkenden Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen

Bauarbeiten im Pennickental im Jahre 2011 - Foto 09 © Stadt Jena KSJ
Grundhafter Straßenausbau – Symbolfoto © Stadt Jena KSJ

Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) hatte am 22.01.2016 in Weimar zu einem weiteren Diskussionsforum mit der Bürgerallianz Thüringen, den drei Regierungsfraktionen von Rot/Rot/Grün und weiteren Fachverbänden eingeladen, in dessen Verlauf das TMIK bekanntgab, dass man plane, an der bisherigen Praxis zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) festzuhalten, womit auch die (hauptsächlich von der Bürgerallianz Thüringen favorisierte) Abschaffung der rückwirkenden Beitragserhebung nach § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes nicht möglich wäre.

Ebenso wurde mitgeteilt, dass eine verfassungsrechtliche Prüfung durch das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) ergeben habe, dass alle anderen im Freistaat quer durch die Parteien diskutierten Modelle, darunter die generelle Abschaffung der SAB, die Erhebung der SAB allein in das Ermessen der Kommunen zu stellen oder die Einführung einer (steuerähnlichen) jährlichen Infrastrukturabgabe ebenso erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hervorrufen würden, wie die oben erwähnte Begrenzung zur Rückwirkung der Straßen(aus)baubeiträge auf z.B. vier Jahre.

Weiter erklärte das TMIK, dass die von der Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Sozialabgaben e.V. geforderte Überprüfung dahingehend, ob eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Festsetzung von Kanalanschlussbeiträgen im Bundesland Brandenburg Auswirkungen auf die Erhebung von SAB in Thüringen habe, keinen Sinn machen werde, da die in Brandenburg festgestellten Sachverhalte zu Kanalbeiträgen sich auf Straßen(aus)baubeiträge nicht anwenden lassen.

Bauarbeiten im Pennickental im Jahre 2011 - Foto 21 © Stadt Jena KSJ
Straßenausbau – Symbolfoto © Stadt Jena KSJ

Hierzu erklärte die Bürgerallianz Thüringen ihre Enttäuschung über den bisherigen Ausgang des im Koalitionsvertrag zwischen den Thüringer Regierungsparteien Linke, SPD und Bündnis’90/Grüne mit den Worten „Eine Landesregierung soll im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Dachverband der Bürgerinitiativen das Thema ‚Straßenausbaubeiträge‘ auf die Tagesordnung setzen. Dabei soll u.a. diskutiert werden, welche Modelle der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen anderer Bundesländer für Thüringen Vorbildcharakter haben, wie die Entscheidungskompetenz der Gemeinden gestärkt, die Transparenz erhöht und die Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr belastet werden. Die Koalition plant, die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu begrenzen.“ angedachten Vorgehens.

Ein Sprecher des Vereins erklärte, er sehe in der jetzt bekannt gegebenen Entscheidung der Landesregierung einen „Bruch des Koalitionsvertrages von Rot/Rot/Grün“ sowie gravierende negative Auswirkungen auf zigtausende beitragspflichtige Bürger. Weiter erklärte er, die Landesregierung verstecke sich „hinter Gutachten von Beamten, die schon unter Vogel bis Lieberknecht gedient hatten.“ Verfassungsrechtliche Bedenken seien aus Sicht seiner Interessenvertretung „nicht angebracht.“ Die Bürgerallianz forderte zudem, „die rückwirkende Erhebung von Beiträgen auf 4 Jahre zu begrenzen, anschließend die SAB per Gesetz abzuschaffen, die Wahlversprechen einzuhalten und den Koalitionsvertrag nicht zu brechen. (…) Unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Artikel 3 des Grundgesetzes der BRD sind die Kosten für den Straßenausbau von Gemeindestraßen und deren Nebeneinrichtungen wie in Berlin und Baden-Württemberg aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.“

Laut dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales soll bis zur Sommerpause eine endgültige Entscheidung durch die Landesregierung und den drei Regierungsfraktionen bezüglich den Regelungen der Rückwirkung getroffen werden. Auf Bitten der Bürgerallianz werde es im März 2016 jedoch noch eine weitere Diskussionsrunde mit dem TMIK geben.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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