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Der Ortsteilrat Wenigenjena spricht sich gegen einen Ausbau der bisherigen Ulmer Straße aus

Die Ulmer Straße in Jena - Abbildung © Google Earth 2016
Die Ulmer Straße in Jena – Abbildung © Google Earth 2016

Im Rahmen seiner 18. Sitzung hat der Ortsteilrat Wenigenjena am 20. Januar 2016 bezgl. des Baugeschehens bzw. der Planungen der Stadt Jena im Stadtteil ein Votum zur Ulmer Straße abgegeben. Hierin empfiehlt er dem Stadtrat der Stadt Jena, auf den grundhaften Ausbau der verbliebenen 30 m der Ulmerstraße zwischen der Hausbergstraße und der Treppenanlage am Höhenweg zu verzichten. Den entsprechenden Protokollauszug kann man HIER nachlesen.

Dieses Votum des Ortsteilrates Wenigenjena ist jedoch für die Verwaltung keinesfalls verpflichtend (wie wir an anderer Stelle in diesem Blog bereits beschrieben hatten), denn Entscheidungen von Ortsteilräten zum Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht haben nur die Qualität von Stellungnahmen. Da die ThürKO zudem regelt (Zitat) „Die Entscheidungen des Ortsteilrats und des Ortsteilbürgermeisters dürfen dem Zusammenwachsen der Gemeinde nicht entgegenwirken und den Gesamtbelangen der Gemeinde nicht widersprechen“, sind solche Entscheidungen zum Beitragsrecht allenfalls als Empfehlung an den Stadtrat anzusehen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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