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Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Absicht zur grundhaften Erneuerung der Wiesenstraße zwischen der Angerkreuzung und der Grenze des Sanierungsgebietes Unteraue

Das zu erneuernde Teilstück der Wiesenstraße ist grün gekennzeichnet - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Das zu erneuernde Teilstück der Wiesenstraße ist „grün“ gekennzeichnet – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Gestern tagte der Stadtentwicklungsausschuss des Jenaser Stadtrates und beschloss einstimmig die Absicht zur grundhaften Erneuerung der Wiesenstraße zwischen dem Autohaus un der Grenze des Sanierungsgebietes Unteraue.

Die Stadt Jena beabsichtigt hierbei die Wiesenstraße im genannten Bereich grundhaft zu erneuern; für diese Herstellungsmaßnahme sollen die beitragspflichtigen Anlieger dieses Bereichs in späteren Jahren anteilig zu Straßenbaubeiträgen nach dem ThürKAG und der Jenaer Straßenbaubeitragssatzung herangezogen werden.

Dies wurde wie folgt begründet: Grundlage der beabsichtigten baulichen Maßnahme ist der schlechte Straßenzustand in diesem Restbereich der Wiesenstraße. In den 1990er Jahren wurde die Wiesenstraße zwischen der Brückenstraße und der Alten Wiesenstraße erstmalig endgültig hergestellt. Hierfür wurden die Anlieger in diesem Bereich zu Erschließungsbeiträgen veranlagt, soweit die Grundstückseigentümer nicht später Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Unteraue zu entrichten haben.

Mit dem Bau der sog. Neuen Wiesenstraße als Verlängerung der Aufmündung der Wiesenstraße auf die Alte Wiesenstraße in Richtung „Schillerpassage“ / frühere Löbstedter Straße, wurde dieser Straßenbau vor wenigen Jahren fortgesetzt. Derzeit endet dieser Straßenbau auf Höhe der Tankstelle vor der „Schillerpassage“.

Die lange Wiesenstraße - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Die Wiesenstraße in voller Ausdehnung: das bislang hergestellte Teilstück der Wiesenstraße ist „rot“ gekennzeichnet, das zu erneuernde Teilstück „grün“. – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Mit dem jetzigen Projekt soll der restliche Teil der Wiesenstraße (früher Löbstedter Straße genannt) in Richtung der Bahnunterführung und darüber hinaus bis zur Angerkreuzung grundhaft erneuert werden, um so dem Verkehrsaufkommen der Bundesstraße 7 gerecht werden zu können. In diesem Straßenbereich wurden in der Vergangenheit umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt, ohne einen nachhaltigen Erfolg zu erreichen. Daher ist nun eine grundhafte Erneuerung unumgänglich.

Nach Beschluss der Bauabsicht erhalten alle betroffenen Grundstückseigentümer Informationsschreiben und werden in einer Informationsveranstaltung über die Notwendigkeit der Herstellungsmaßnahme, über die Alternative zur beabsichtigten Ausbauvariante sowie den weiteren Ablauf der Beitragserhebung informiert.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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