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Antwort der „Bürgerintiative Lützowstraße“ auf einen Bericht der Abteilung Beiträge in diesem Blog

Lützowstraße Oberer Teil - Foto 1 © Stadt Jena KSJ
„Lützowstraße“ Oberer Teil – Foto 1 © Stadt Jena KSJ

Der Vorsitzende der „Bürgerinitiative Lützowstraße“, Herr Andreas Mund, hat sich schriftlich an uns gewandt und stellt einige Dinge aus seiner Sicht klar, die unseren Bericht vom 23.09.2015 hier in diesem Blog betreffen.

Lützowstraße Oberer Teil - Foto 2 © Stadt Jena KSJ
„Lützowstraße“ Oberer Teil – Foto 1 Detail © Stadt Jena KSJ

Wir halten viele der Behauptungen zwar für unzutreffend, jedoch soll diese Darstellung der Meinung der Bürgerinitiative der umfassenden Information zur Situation in der „Lützowstraße“ dienen, zu der wir morgen im Stadtentwicklungsausschuss auch noch das eine oder andere anmerken werden.

Lützowstraße Oberer Teil - Foto 3 © Stadt Jena KSJ
„Lützowstraße“ Oberer Teil – Foto 3 © Stadt Jena KSJ

Herr Mund schreibt u.a.:

„Als erstes muß ich Ihnen die Frage stellen, wie sie die im §7(2) Thür KAG festgelegte Berücksichtigung der Bedürfnisse der Anlieger realisieren wollen, wenn niemand mit den betroffenen Anliegern redet. Legt hier die Stadt fest, welche Bedürfnisse die Anlieger haben müssen?

Trotz wiederholter Einladungen des Ortsteilrates an KSJ zu einer der übrigens öffentlichen Sitzungen des Ortsteilrates, war es seit November 2014 nicht möglich, mit den Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen. Ein Gespräch mit Frau Brackhage, welche zwar Mitglied des Ortsteilrates, aber kein Anlieger der Lützowstraße ist, als Bürgerbeteiligung verkaufen zu wollen, ist schon etwas kurios und ersetzt in keinster Weise die Einbeziehung der Anlieger, welche letztendlich an der Finanzierung der Straßenbaumaßnahme beteiligt werden sollen. Ein Ansprechpartner wäre z.B. die im Oktober gegründete Bürgerinitiative Lützowstraße gewesen.

Lützowstraße Oberer Teil - Foto 4 und Foto 5 © Stadt Jena KSJ
„Lützowstraße“ Oberer Teil – Fotos 4 und 5 © Stadt Jena KSJ

Eigentlich sollten die Stadt Jena und die Anlieger das gemeinsame Interesse haben, die Kosten der Baumaßnahme zu minimieren. Das zeichnet sich aber nicht ab, da die am 08.09.2015 im Ortsteilrat vorgestellte Planungsvariante weiterhin den grundhaften Ausbau des bereits 2008 instandgesetzten Teils der Lützowstraße beinhaltet und dieses noch mit einer Straßendecke aus Bitumen und zusätzlichem Granitpflaster.

Bislang ist KSJ jeglichen Beweis schuldig geblieben, das die Tragfähigkeit der Straße für die festgelegten 7,5 t nicht ausreichend ist. Weder das vorgelegte Baugrundgutachten noch die vorgelegten falschen „ Beweisfotos“ (sie zeigten den Straßenaufbau der Mühlenstraße und nicht der Lützowstraße) weisen eine unzureichende Tragfähigkeit nach. Entsprechendes gilt für die angeblich unzureichende Straßenentwässerung. Außer falschen Behauptungen liegt bis jetzt nichts vor. Im Gegenteil, die Stadt gestattet im Rahmen von Baugenehmigungen im Dauerbetrieb das Befahren der für 7,5 t begrenzten Straße mit Bauahrzeugen welche 26 t und mehr wiegen.

Lützowstraße Oberer Teil - Foto 6 und Foto 7 © Stadt Jena KSJ
„Lützowstraße“ Oberer Teil – Fotos 6 und 7 © Stadt Jena KSJ

Im noch nicht instandgesetzten Teil der Lützowstraße entsteht laut vorgestellter Planungsvariante ein hoher Kostenanteil durch neu zu setzende Stützmauern. Nun darf man die Anlieger nicht für so naiv halten, Stützmauern abzulehnen wo sie erforderlich sind. Die Stützmauern werden aber erst erforderlich, weil man unbedingt die Straße verbreitern will. Sicher gibt es genormte Straßenbreiten, aber ich möchte daran erinnern, dass es sich hier a) um eine wenig befahrene Anliegerstraße handelt und b) ein durchgehender Ausbau auf die vorgesehene Straßenbreite sowieso nicht realisierbar ist, da der Abstand gegenüberliegender Häuser teilweise unter der geplanten Breite liegt.

Um ein besseres Vorbeifahren entgegenkommender Fahrzeuge zu gewährleisten, wären z.B. an verschiedenen Stellen ohne großen Aufwand Ausweichtaschen zu realisieren. Wenn ein grundhafter Ausbau nur mit genormten Straßenbreiten möglich sein sollte, wäre darüber nachzudenken, ob nicht, wie bereits 2008 geplant, eine Instandsetzung der Straße die bessere Wahl wäre. Kein Anlieger versteht, dass 2008 eine Instandsetzung der Straße technisch möglich war und sogar versprochen wurde, und 2015 nur noch ein grundhafter Ausbau in Frage kommt.

Lützowstraße Oberer Teil - Foto 8 © Stadt Jena KSJ
„Lützowstraße“ Oberer Teil – Foto 8 © Stadt Jena KSJ

Könnte das vielleicht etwas mit der finanziellen Beteiligung der Anlieger beim grundhaften Ausbau zu tun haben?

Herr Sauer, man darf bei Anliegerstraße die Interessen der Anlieger, wie bis jetzt permanent getan, nicht einfach ignorieren. Die Anlieger müssen in diesem Fall ihre Bedürfnisse artikulieren können und man kann dies sehr wohl als Mitspracherecht bezeichnen, welches Sie den Anliegern absprechen wollen.

Wie Sie bereits bemerkten, ist die Maßnahme in dieser Form noch nicht beschlossen. Noch besteht die Möglichkeit eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden . Dazu müsste man einfach miteinander ins Gespräch kommen. Sicher ist es problemloser, einfach etwas festzulegen, aber man sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten.

Lützowstraße Oberer Teil - Foto 9 und 10 © Stadt Jena KSJ
„Lützowstraße“ Oberer Teil – Fotos 9 und 10 © Stadt Jena KSJ

Da der Stadtenwicklungsausschuß in Kürze Entscheidungen bezüglich der Lützowstraße treffen wird,
habe ich Ihren TLZ Kommentar und mein heutiges Schreiben an den Stadtentwicklungsausschuß zur Information weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Mund

Vorsitzender der Bürgerinitiative Lützowstraße

Jena, 29.09.2015″

Lützowstraße Oberer Teil - Foto 11 und 12 © Stadt Jena KSJ
„Lützowstraße“ Oberer Teil – Fotos 11 und 12 © Stadt Jena KSJ

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Michael Müller, Ortsteilbürgermeister Lichtenhain

    Werter Blockbetreiber,Sie haben da schöne Bilder zu diesem Beitrag eingepflegt, jedoch vermisse ich Bilder von dem bereits ausgebauten Straßenabschnitt. So entsteht ein einseitiger und falscher Eindruck vom Bürgeranliegen.

  2. Abteilung Beiträge

    Sehr geehrter Herr Ortsteilbürgermeister,

    wir werden heute Abend im Stadtentwicklungsausschuss bis zu 15 Bilder des von Ihnen erwähnten unteren Straßenabschnitts zeigen. Nach der Sitzung des SEA werden diese auch hier veröffentlicht.

    gez.

    Rainer Sauer
    Leiter der Abteilung Beiträge im KSJ

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