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„Im Krähmer“: Anmerkungen zu einem Kommentar von OTZ-Redakteur Frank Döbert in der Ostthüringer Zeitung

Die schmale Strasse Im Kraehmer in Jena Woellnitz - Foto © Stadt Jena KSJ
Die schmale Straße „Im Krähmer“ in Jena-Wöllnitz – Foto © Stadt Jena KSJ

In der Ostthüringer Zeitung schreibt deren Redakteur Frank Döbert über die Straße „Im Krähmer“ in einem Kommentar u.a. (Zitat): „In Wöllnitz (…) fällt es derzeit den Bewohnern schwer, an den Sinn des grundhaften Ausbaues einer schmalen Anliegerstraße Im Krähmer zu glauben. (…) Es fallen Ausbaubeiträge an, andererseits macht die Anwohner misstrauisch, wenn KSJ betont, die Stadtwerke wollten dort bauen, und die Stadtwerke ihrerseits sagen, nein, KSJ wolle das. Ende vom Lied: Die Vertrauensbasis ist erst mal verbaut.“

Hierauf einige Anmerkungen:

Hinsichtlich der Straße ist zu sagen, dass es Anwohner natürlich misstrauisch macht, wenn der KSJ betont, die Stadtwerke wollten dort bauen, und die Stadtwerke ihrerseits sagen, nein, KSJ wolle das. Fakt ist aber, dass der KSJ von sich aus überhaupt kein Interesse hat, die Straße „Im Krähmer“ grundhaft (und damit beitragspflichtig) zu erneuern. Sowohl die Abteilungsleiterin Strategie und Planung des KSJ, Frau Bergner, als auch ich haben dies bei der Ortsteilratssitzung im Juni eindeutig erklärt.

Abfliessendes Oberflaechenwasser in der Strasse Im Kraehmer - Foto © Stadt Jena KSJ
Abfließendes Oberflächenwasser in der Straße „Im Krähmer“ – Foto © Stadt Jena KSJ

Grundlage für den im Stadtentwicklungsausschuss eingebrachten Absichtsbeschluss war ein Schreibend des Wasser/Abwasser Zweckverbandes vom Juni 2014. Von dieser Seite teilte man der Stadt Jena (resp. dem KSJ) mit, dass die Straße „Im Krähmer“ von JenaWasser geöffnet wird, um dort einen Regenwasserkanal zu bauen. Es wurde gefordert, dass die Stadt mit einsteigen und dort ebenso einen (nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz / ThürKAG beitragspflichtigen) Straßenentwässerungskanal bauen muss; soweit das Schreiben von JenaWasser. Wenn in eine so schmale Straße eingegriffen wird und dort gleich zwei Kanäle nebeneinander eingebaut werden, dann sind die Bauarbeiten, die dort stattfinden nicht mehr mit Instandhaltung gleichzusetzen, sondern nach ThürKAG eine Verbesserung und lösen Beitragspflichten aus.

JenaWasser ist Zweckverband für 25 Städte und Gemeinden in Jena und der Region und Betriebsführer von JenaWasser sind die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck. Weshalb es gegenüber der Ortsteilbürgermeisterin von Wöllnitz von Seiten der Stadtwerke zu der Äußerung kam „…nein…KSJ will das“ ist mir persönlich nicht bekannt. Der Kommunalservice hat der Ortsteilbürgermeisterin aber umgehend das entsprechende Schreiben aus dem Jahre 2014 zugesandt, um die Dinge ein wenig in helleres Licht zu rücken.

Noch einmal: Wenn die Stadtwerke resp. JenaWasser „Im Krähmer“ keinen Regenentwässerungskanal bauen, hat die Stadt Jena nach heutigem Stand mittel- und möglicherweise sogar langfristig keine Veranlassung, die Straße dort beitragspflichtig herzustellen.

gez.
Rainer Sauer
Abteilungsleiter Beiträge im Kommunalservice Jena

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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