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Stadtentwicklungsausschuss im Juni 2015: Die geplanten Vorlagen der Abteilung Beiträge (Stand: 15.06.2015)

Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Plenarsaal des Rathauses - Symbolbild © Stadt Jena KSJ
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Plenarsaal des Rathauses – Symbolbild © Stadt Jena KSJ

Für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses des Jenaer Stadtrats am 25. Juni 2015 hat die Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena derzeit folgende Beschlüsse angemeldet in Vorbereitung:

15/0346-BE = Die erstmalige endgültige Herstellung von öffentlichen Straßen und Wegen im B-Plangebiet Hausbergviertel – Siehe auch HIER!

15/0443-BV = Absicht zur grundhaften Erneuerung der „Ulmer Straße“ (bereits erstmalig hergestellter Bereich) Hinweis: Diese Vorlage fand im November 2014 im Stadtentwicklungsausschuss wegen Stimmengleichheit von „Ja“- und „Nein“-Stimmen keine Mehrheit und soll daher nach einen Zeitraum von etwas mehr als sechs Monaten erneut beraten werden.

Für die Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses nach der Sommerpauseam in Vorbereitung sind:

15/0348-BV = Änderung des Absichtsbeschlusses 14/0027-BV zur „Lützowstraße“ – Siehe auch HIER!

Wiedervorlage 15/0344-BV = Absicht zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der Straße „Im Krähmer“ in Wöllnitz Siehe auch HIER!Hinweis: Diese Vorlage wurde im Stadtentwicklungsausschuss bereits vorberaten.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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