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„Beiträge abschaffen – und dann? (Teil 2)“ – Der Bürgerallianz Thüringen e.V. antwortet auf den Zeitungsartikel

Schreiben von Herrn Jauch an das Landesverwaltungsamt - Symbolbild © Stadt Jena KSJ
Schreiben an das Landesverwaltungsamt – Symbolbild © Stadt Jena KSJ

Der Bürgerallianz Thüringen e.V. antwortet auf den Zeitungsartikel „Beiträge abschaffen – und dann?“ aus der Thüringer Landeszeitung vom 23. Mai 2015 wie folgt:

„Die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen hat der Berliner Senat bereits 2012 per Gesetz in Berlin mit der Zustimmung von CDU, SPD, Linke und Piraten beschlossen. In Baden-Württemberg werden schon seit Jahrzehnten keine Straßenausbaubeiträge (SAB) erhoben. Diese Beispiele machen deutlich, dass eine Abschaffung möglich ist. Die Bürgerallianz hat in einer Stellungnahme gegenüber dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) deutlich gemacht, die Straßenausbaubeiträge und die Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen per Gesetz abzuschaffen. Dazu ist eine Änderung des ThürKAG und weiterer Gesetzesnormen, wie z.B. die ThürKO, durch die Landesregierung zu initiieren und durch den Thüringer Landtag zu ändern. Die Finanzierung der Straßenausbaumaßnahmen erfolgt zukünftig über die Steuereinnahmen der Grundsteuer. Die Bürgerallianz spricht nicht von einer Erhöhung der Grundsteuer. Diese muss nur, wie es übrigens der Gesetzgeber von Anfang an wollte, zweckgebunden angewendet werden.

Fragt eigentlich jemand, was mit den vielen Grundstückseigentümern ist, die keine Vermietung haben? Fragt eigentlich jemand, warum nicht derartige Zwangsbeiträge für die Müllabfuhr erhoben werden? Entsteht nicht dort auch ein “besonderer Vorteil”, wie es die Juristen immer wieder sagen? Ein besonderer Vorteil existiert nicht, weil die Straße von jedem genutzt werden kann, auch von Versorgungsträgern der Stadtwerke. Eine unnötige Diskussion zwischen Grundstückseigentümer und Mieter, nach dem Motto “Teile und Herrsche” ist hausgemacht, falsch und unnötig.

Die Wahrheit ist doch, dass derzeit bei der Erhebung der Straßenausbaubeiträge die Vermieter sich das Geld oft über eine Erhöhung der Kaltmiete schon jetzt zurück holen und ihnen die nötigen Mittel für notwendige Investitionen fehlen. Die Stadt Jena hat doch selbst mit einer Untersuchung nachgewiesen, dass der Aufwand für die Erhebung von SAB in keinem Verhältnis zu den Einnahmen steht. Ein hoher Verwaltungsaufwand, Kosten für Gutachten, Rechtsanwaltskosten, Kosten der Widerspruchsbehörden und der Gerichte sowie der Ärger der Grundstückseigentümer sprechen auch für die Abschaffung der SAB.

Vor einer weiteren Diskussion über die Abschaffung der SAB und der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen muss aus unserer Sicht schon in 2015 dringend die Rückwirkung dieser Beiträge durch den Thüringer Landtag geändert werden. Die Bürgerallianz Thüringen spricht sich für ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zur Begrenzung der Erhebung von Straßenausbau- und Abwasserbeiträgen aus. Dabei sollte die Festsetzungsfrist künftig gemäß Abgabenordnung vier Jahre betragen. Grundstückseigentümer und Kommunen benötigen bis zu einer Entscheidung zur Abschaffung SAB und der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen zumindest eine Klärung zur Rückwirkung, auch die Beitragsabteilung des Kommunalservice Jena.

Freundliche Grüße

Wolfgang Kleindienst
Landesvorsitzender/Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e. V.“

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Eine kurze Richtigstellung zur Bemerkung „Die Stadt Jena hat doch selbst mit einer Untersuchung nachgewiesen, dass der Aufwand für die Erhebung von SAB in keinem Verhältnis zu den Einnahmen steht.“ sei an dieser Stelle gestattet, denn so pauschal kann man sie nicht „im Raum stehen lassen“.

Jenas Finanzdezernent Frank Jauch berichtete im Jahre 2013 dem Thüringer Landesverwaltungsamt, dass Jena 2011 durch Beitragserhebung 486.000 Euro eingenommen hatte, die Verwaltungskosten hierfür 334.500 Euro betrugen. Im Jahre 2012 waren dies, so Jauch in seinem Schreiben (welches man nachfolgend lesen kann), 830.000 Euro Beitragseinnahmen und 357.500 Euro Verwaltungskosten.

Inzwischen nimmt der Kommunalservice Jena seit Jahren rund 750.000 Euro im Jahr für die Stadt Jena durch die Beitragserhebung ein. Diesen 750.000 Euro stehen Personalkosten von weit unter 50 % gegenüber, sodass hier zumindest eine überwiegende Effizienzquote von mehreren 100 T Euro pro Jahr erreicht worden ist.

Seite 1 des Schreibens von Herrn Jauch - Abbildung © Stadt Jena KSJ

Seite 2 des Schreibens von Herrn Jauch - Abbildung © Stadt Jena KSJ

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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