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Der Stadtentwicklungsausschuss behandelte am 19.03.2015 nochmals das Thema „Pennickental“

Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Plenarsaal des Rathauses - Symbolbild © Stadt Jena KSJ
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Plenarsaal des Rathauses – Symbolbild © Stadt Jena KSJ

Am Donnerstag, den 19.03.2015 behandelte der Jenaer Stadtentwicklungsausschuss (SEA) auf Antrag des früheren Ausschussvorsitzenden Dr. Reinhard Wöckel nochmals und trotz vorgerückter Stunde ab 23 Uhr das Thema „Pennickental“.

Dabei stellte Stadtentwicklungsdezernent Denis Peisker klar, dass aus Sicht des Fachdienstes Recht der Stadt Jena eine Mediation wenig Sinn machen würde, da für eine Kommune bei der Frage der Beitragserhebung kein Ermessensspielraum bestehe. Peisker erklärte, dass aus Sicht der Stadt Jena deshalb im Moment keine Veranlassung bestünde, eine solche Mediation zu beginnen und sagte den Stadträten zu, die Stellungnahme des Fachdienstes Recht dem Ausschuss-Protokoll als Anlage beizufügen.

Der Sprecher der Bürgerinitiative, Dieter Mäs, erläuterte den Stadträten anschließend kurz die Bedenken der Bürger aus Wöllnitz bezüglich der Beitragserhebung vom Februar diesen Jahres, merkte jedoch an, dass alle Anlieger, die bisher in der Abt. Beiträge des Kommunalservice Jena (KSJ) vorgesprochen hätten, ausführlich Akteneinsicht nehmen und sich umfassend über die Beitrasgserhebung hätten informieren können. Dies alles sei, so Mäs, vorbildlich gelaufen.

Der Abteilungsleiter Beiträge im KSJ, Herr Sauer, berichtete abschließend über die Besuche der Beitragspflichtigen, die Akteneinsicht, die Mediation und ihre Rahmenbedingungen und dass wahrscheinlich nicht alle Beitragspflichtigen eine Mediation wünschen würden. Gegen 23 Uhr 40 war dann diese Sitzung des SEA beendet.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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