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Absichtsbeschlüsse: Drei Beschlussvorlagen zur Beitragserhebung zwischen „Milchhof“ und „Himmelreich“ kommen im April 2015

Vier beitragsrechtliche Bereiche der Strassenbahnverlaengerung Nord - Grafík © Stadt Jena KSJ
Vier beitragsrechtliche Bereiche der Straßenbahnverlängerung Nord – Grafík © Stadt Jena KSJ

Im Zuge des Projektes „Straßenbahnverlängerung Nord“ zwischen der „Camburger Straße“ am sog. „Milchhof“ und dem Wohngebiet „Himmelreich“ ist zukünftig die Erhebung von Straßenbaubeiträgen zu erwarten. Da sich die Kostengrößen des Dezernats Stadtentwicklung im Moment lediglich auf geschätzte Annahmen beziehen und sich die spätere Grundstückssituation potentiell beitragspflichtiger Grundstücke heute noch unklar darstellt, sind detaillierte Angaben zu möglichen Beitragshöhen zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Alle hier in der Folge genannten Zahlen sind insofern Annahmen.

Vor einer Erhebung von Straßenbaubeiträgen kommt es in Jena in der Regel zu sog. „Absichtsbeschlüssen“ im Stadtentwicklungsausschuss, bei denen die Stadt Jena die Absicht bekundet, eine öffentliche Straße grundhaft zu erneuern und hierfür in späteren Jahren Beiträge zu erheben. Nach Beschluss der Bauabsicht erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer Informationsschreiben und werden später in einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die Notwendigkeit der Herstellungsmaßnahme sowie den weiteren Ablauf des Verfahrens informiert.

Aufgrund der Besonderheiten der Beitragserhebung nach dem Baugesetzbuch sowie dem Thüringer Kommunalabgabengesetz gibt es bei dem Projekt „Straßenbahnverlängerung Nord“ zwischen der „Camburger Straße“ am „Milchhof“ und dem Wohngebiet „Himmelreich“ vier unterschiedliche, beitragsrechtich zu betrachtende, Bereiche. Im sog. „Feld 4“ (= in der Abbildung ganz oben rechts) kommt es zu keiner Erhebung von Beiträgen. Insgesamt entstünden aber im Verlauf der gesamten Baustrecke zu entrichtende Straßenbaubeiträge in einer Gesamthöhe von rund 1.500.000 Euro.

Die Absichtsbeschlüsse für die Bereiche „Feld 1“, „Feld 2“ und „Feld 3“ sind von Seiten der Abteilung Beiträge für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.04.2015 vorgesehen. Sie haben die Bearbeitungsnummern:

Beitragsrechtlicher Bereich 1 der Strassenbahnverlaengerung Nord - Grafík © Stadt Jena KSJ14/0341-BV = Absichtsbeschluss zur Verbesserung und Erneuerung der „Naumburger Straße (Teil 1)“ im Zuge der Straßenbahnverlängerung Nord. Diese Vorlage betrifft den Bereich zwischen der „Camburger Straße“ und der Straße „Steinbach“

Beitragsrechtlicher Bereich 2 der Strassenbahnverlaengerung Nord - Grafík © Stadt Jena KSJ14/0342-BV = Absichtsbeschluss zur Verbesserung und Erneuerung der „Naumburger Straße (Teil 2)“ im Zuge der Straßenbahnverlängerung Nord. Diese Vorlage betrifft den Bereich zwischen der Straße „Steinbach“ und der „Brückenstraße“

Beitragsrechtlicher Bereich 3 der Strassenbahnverlaengerung Nord - Grafík © Stadt Jena KSJ14/0343-BV = Absichtsbeschluss zur Verbesserung und Erneuerung der „Naumburger Straße (Teil 3)“ im Zuge der Straßenbahnverlängerung Nord. Diese Vorlage betrifft den Bereich zwischen der „Brückenstraße“ und der jetzigen Straßenbahnwendeschleife.

Nach bisherigen Schätzungen der Abteilung Beiträge (= die Zahlen können sich bis zur Einbringung der einzelnen Vorlagen aus den verschiedensten Gründen noch ändern) hätten die Grundstückseigentümer…

im Bereich der „Naumburger Straße (Teil 1)“, also zwischen der „Camburger Straße“ und der Straße „Steinbach“ in späteren Jahren möglicherweise rund 330.000 Euro an Straßenbaubeiträgen zu bezahlen,

im Bereich der „Naumburger Straße (Teil 2)“, d.h. zwischen der Straße „Steinbach“ und der „Brückenstraße“ zukünftig etwa 980.000 Euro sowie die Grundstückseigentümer der

„Naumburger Straße (Teil 3)“, damit ist der Bereich zwischen der „Brückenstraße“ und der jetzigen Straßenbahnweneschleife gemeint, ca. 190.000 Euro.

Grenze zwischen den Ortsteilen Loebstedt und Zwaetzen - Grafík © Stadt Jena KSJIm Bereich „Naumburger Srraße (Teil 2)“ verläuft zudem eine Grenze zwischen zwei Ortsteilen (= Ortsteilgrenze siehe Grafik). Von den hier zu erwartenden rund 980.000 Euro an Straßenbaubeiträgen würden zukünftig nach überschlägiger Aufteilung auf die Löbstedter Seite rund 330.000 Euro entfallen und auf Zwätzen etwa 650.000 Euro.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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