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Lützowstraße: Der KSJ prüft eine Verkürzung der Ausbaustrecke um mehr als ein Viertel!

Die neue Ausbaulaenge der Luetzowstrasse in Lichtenhain - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Die mögliche neue Ausbaulänge der Lützowstrasse in Lichtenhain – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Als im letzten Sommer das Projekt „Beitragspflichtiger Ausbau der Lützowstraße“ in Jena-Lichtenhain auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses (SEA) kam, gab es aus zwei Gründen große Aufregung im Ortsteil. Zum einen, weil die Stadt vor einigen Jahren der Meinung war, die Straße mit (nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz beitragsfreien) Sanierungsarbeiten so ertüchtigen zu können, so dass eine beitragspflichtige Herstellung umgangen werden kann; dies wurde den Lichtenhainern auch so schriftlich mitgeteilt. Inzwischen ist für den Kommunalservice Jena (KSJ) aber klar: ohne grundhafen Straßenausbau geht es in der „Lützowstraße“ nicht.

Zum anderen waren die Lichtenhainer überrascht, in welcher Länge die Straße ausgebaut werden soll. Ob es denn nicht genügen würde, die Straße nur bis zum Lauensteinweg auszubauen, war eine der Fragen. Eingebracht und durch den SEA auch als Absicht beschlossen wurde jedoch ein Ausbau bis weit über die Kurve nach der Einmündung des Lauensteinwegs hinaus (siehe grün gekennzeichnet auf der Abbildung oben). Dies warf die Frage auf, ob hier vielleicht die Erschließung neuer Baugebiete, die heute noch Gärten sind, vorbereitet werden solle.

Dem ist nun der Fachdienst Stadtplanung des Dezernats Stadtentwicklung entgegengetreten und hat eindeutig festgelegt, dass der bisherige Außenbereich auch zukünftig Außenbereich bleiben wird und damit die Gärten am Ende der Lützowstraße auch Nicht-Bauland bleiben. Aus diesem Grund läuft derzeit in der Abteilung Straßenplanung des KSJ die Prüfung, wie weit der 2014 als Absicht vom SEA beschlossene Ausbau der Lützowstraße verkürzt werden kann. Derzeit prüfen die Mitarbeiter eine Lösung, die einen Wendehammer im unmittelbaren Einmündungsbereich des Lauensteinwegs vorsieht (= neuer grüner Teil auf der Abbildung unten / der gelb gekennzeichnete Teil der Straße würde somit bei einem zukünftigen Ausbau entfallen).

Ende Februar 2015 wird Frau Henriette Brackhage vom OTR LIchtenhain vorab über die Entscheidung informiert, die anschließend auch offiziell dem Ortsteilrat mitgeteilt werden soll. Eine Verkürzung der Ausbaulänge hätte verschiedene Auswirkungen auf die Anlieger der Lützowstraße. Zum einen reduzierten sich hierdurch die Ausbaukosten, zum anderen entfielen aber auch die Gärten am Ende der bislang favorisierten Ausbaustrecke als Auffangflächen der Beitragslast: Weniger Kosten würden sich demnach auf weniger Grundstücke verteilen.

Klar ist allerdings, dass es, falls der Stadtrat entscheiden sollte, dass der KSJ die Lützowstraße verkürzt ausbaut, in den nächsten Jahren keinen Weiterbau der Straße geben wird, da im Wirtschaftsplan sowie der Prioritätenliste des Kommunalservice andere Projekte weit wichtiger sind.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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