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Aukünfte über laufende oder beabsichtigte Baumaßnahmen

Ablaufstand Planung und Durchfuehrung von Baumassnahmen - Symbolbild © Stadt Jena KSJ
Ablaufstand Planung und Durchfuehrung von Baumassnahmen – Symbolbild © Stadt Jena KSJ

Immer wieder kommt es vor, dass man in seinem Wohngebiet eine Straßenbaustelle sieht und sich fragt, ob hiermit möglicherweise eine spätere Beitragszahlung verbunden sein könnte oder ganz allgemein: Wie lange wird diese Baustelle bestehen bleiben?

Hierzu können Sie beim Kommunalservice unter den folgenden Telefonnummern Auskünfte erhalten:

1.) Die Frage stellt sich: Ist dies eine beitragspflichtige Straßenbaustelle der Stadt Jena / KSJ oder vielleicht eine der Stadtwerke Jena Energie oder anderer Versorgungsträger? Hierzu rufen sie die Telefonnummer: (03641) 4989 161 bzw. die Nummern (03641) 4989 166, – 167 oder – 168 an.

2.) Wenn es bereits geklärt ist, dass es sich um eine beitragspflichtige Straßenbausstelle der Stadt Jena / KSJ handelt, dann rufen sie die Telefonnummer: (03641) 4989 141 bzw. die Nummern (03641) 4989 143, – 144, – 147 an.

3.) Zu speziellen beitragsrechtlichen Fragen rufen Sie die Telefonnummer: (03641) 4989 191 bzw. die Nummern (03641) 4989 192, – 193 oder – 194 an.

Weitergeleitet werden sie auch über die KSJ-Telefonzentrale mit der Telefonummer (03641) 4980-0.

Wenn Sie uns eine E-Mail schreiben wollen, dann können sie dies…

…zu 1.) unter: denis . steger @ jena . de

…zu 2.) unter: steffen . schulz @ jena . de

…zu 3.) unter: strassenbaubeitrag @ jena . de

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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