Alles über Beitragserhebung Allgemein

Unterlagen des „Symposium Beitragserhebung 2015“ (Teil 1)

Einladung zum Symposium Beitragserhebung 2015 - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Einladung zum Symposium Beitragserhebung 2015 – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Hier findet man Texte, Fakten, Fotos und Grafiken für das am 14. Januar 2015 für alle Jenaer Stadträte stattfindende „Symposium Beitragserhebung“. Diese Unterlagen sind nicht nur für Stadträte bestimmt sondern stehen allen interessierten Bürgern hier auf diesem Blog online zur Verfügung. Im ersten Teil findet man das sog. „Lichtstadt Konzept 2020“, einen „Katalog wichtiger Verkehrszählungen“ sowie …

PDF KSJ Logo © Stadt Jena 2014Vorlage 09/0182-BE zum Lichtstadtkonzept 2020 – Straßenbeleuchtung in Jena (Teil 1)

Dokumentation: Lichtstadtkonzept 2020 – Straßenleuchtentypen in Jena (Teil 1)

Hinweis: Die Fotos wurden 2009 von dem Fotografen Peter Vitzthum im Auftrag des Dezernats Stadtentwicklung aufgenommen. Sämtliche Bildrechte bleiben vorbehalten!

 

PDF KSJ Logo © Stadt Jena 2014Katalog wichtiger Verkehrszählungen in Jena © Stadt Jena 2006

Hinweis: Die Zusammenstellung dient ausschließlich der Verwendung für private Zwecke. Die Weitergabe an Dritte bleibt ebenso wie das Veröffentlichungsrecht (z.B. im Internet oder als gesonderte Publikation) einer Genehmigung durch die Stadt Jena vorbehalten!

 

Der Strassenaufbau - Grafik © Stadt Jena
Grafische Darstellung des Strassenaufbaus © Stadt Jena KSJ

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .