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Was passieren kann, wenn ohne die Stadt Jena Straßen gebaut werden…

Muehlhuegel - Moericke-Weg - Storm-Weg - Uhland-Weg - Foto 1 © Stadt Jena KSJ 2002
Mühlhügel – Möricke-Weg – Storm-Weg – Uhland-Weg – Foto 1 © Stadt Jena KSJ 2002

Öffentlicher Straßenbau ist eine hoheitliche Angelegenheit, d.h. es kann nicht jedermann oder jeder Investor selbst eine öffentliche Straße bauen. Dazu bedarf es der vertraglichen Genehmigung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. So etwas nennt man einen „Eschließungsvertrag“.

Muehlhuegel - Moericke-Weg - Storm-Weg - Uhland-Weg - Foto 2 © Stadt Jena KSJ 2002
Mühlhügel – Möricke-Weg – Storm-Weg – Uhland-Weg – Foto 2 © Stadt Jena KSJ 2002

In ihm verpflichten sich Dritte (= Privatpersonen, Baugemeinschaften oder Firmen) dazu, die betreffende/n öffentliche/n Straße/n auf eigene Rechnung zu bauen – und zwar nach den Regeln die der kommunale Vertragspartner vorgibt – und diese Straßen später an die Kommune zu übergeben; oft für eine Gegenleistung nach dem Baugestzbuch (BauGB) von 10 % der beitragsfähigen Kosten. Die restlichen Kosten tragen i.d.R. die Erwerber der durch die Straße erschlossenen Baugrundstücke dadurch, dass sie das Geld an den Bauherrn entrichten.

Muehlhuegel - Moericke-Weg - Storm-Weg - Uhland-Weg - Foto 3 © Stadt Jena KSJ 2002
Mühlhügel – Möricke-Weg – Storm-Weg – Uhland-Weg – Foto 3 © Stadt Jena KSJ 2002

Im Idealfalle, d.h. wenn die Straße nach den Regeln der Baukunst hergestellt, abgenommen udn dann an die öffentliche Hand übergeben wird, läuft dieses Konstrukt problemlos ab. Was passiert aber, wenn z.B. ein Investor vor den Bauende (und damit der Übergabe der Straße) insolvent geht? Dann greifen normalerweise sog. Vertragsbürgschaften, in denen finanzielle Mittel gebunden werden, um die Straßenfertigstellung abzusichern.

Muehlhuegel - Moericke-Weg - Storm-Weg - Uhland-Weg - Foto 4 © Stadt Jena KSJ 2002
Mühlhügel – Möricke-Weg – Storm-Weg – Uhland-Weg – Foto 4 © Stadt Jena KSJ 2002

Im Falle des Ortsteils Jena-Wogau, der 1994 in das Stadtgebiet von Jena eingemeindet wurde, trat so ein Fall bei den Straßen Am Mühlhügel, Eduard-Möricke-Weg, Theodor-Storm-Weg und Ludwig-Uhland-Weg auf. Das noch zur verfügung stehende Geld reichte bei eitem nicht aus, die genannten öffentlichen Straßen fertig zu bauen, denn auch beim Bau der bis dato hergestellten Straßenteile waren Mängel in der Bauausführung unübersehbar und es wurden teilweise die vorgegebenen Trassenführungen nicht eingehalten und Straßenteile/-kurven auf den Prrivatgrundstücken der Häuslebauer errichtet,

Muehlhuegel - Moericke-Weg - Storm-Weg - Uhland-Weg - Foto 5 © Stadt Jena KSJ 2002
Mühlhügel – Möricke-Weg – Storm-Weg – Uhland-Weg – Foto 5 © Stadt Jena KSJ 2002

Selbstverständlich stand die Stadt Jena hier in der Pflicht, die Straßen ordnungsgemäß herzustellen, auch weil die Verkehrssicherungs- und Winterdienstpflicht von den bisherigen Eigentümern erst dann an die Stadt übergeht, wenn sie Eigentümerin der Straßen ist.

Muehlhuegel - Moericke-Weg - Storm-Weg - Uhland-Weg - Foto 6 © Stadt Jena KSJ 2002
Mühlhügel – Möricke-Weg – Storm-Weg – Uhland-Weg – Foto 6 © Stadt Jena KSJ 2002

Am Ende wurden 90 % vom Restaufwand, den die Stadt Jena für die Fertigstellung der Straßen zu tragen hatte, auf alle erschlossenen Grundstücke als Erschließungsbeitrag umgelegt – egal, ob diese zuvor bereits alle Kosten an den insolventen Investor entrichtet hatten oder nicht. So besagt es das Beitragsrecht.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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