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So sah der Burgweg im Jahre 2010 aus (Teil 2)

Der Obere Burgweg - Foto 1 © Stadt Jena KSJ 2010
Der Obere Burgweg – Foto 1 © Stadt Jena KSJ 2010

Der Obere Burgweg beginnt ab der Aufmündung zur Ziegenhainer Straße und war grundsätzlich der Hauptgegenstand von „Burgweg“-Planungen der Stadt Jena nach der Wende. Der Grund hierfür lag in der unzureichenden verkehrstechnischen Situation der bergauf führenden Straße.

Der Obere Burgweg - Foto 2 © Stadt Jena KSJ 2010
Der Obere Burgweg – Foto 2 © Stadt Jena KSJ 2010

Denn einerseits war die Straßenbreite auf einer Länge von etwa 80 Metern zu schmal, andererseite zu unübersichtlich, um den Begegnungsverkehr zwischen zwei Kraftfahrzeugen gefahrlos zu ermöglichen. Deshalb wurden zwischen dem Tiefbaubereich und der Verkehrsplanung der Stadt Jena lange einzelne Varianten der Verbreiterung diskutiert.

Der Obere Burgweg - Foto 3 © Stadt Jena KSJ 2010
Der Obere Burgweg – Foto 3 © Stadt Jena KSJ 2010

Ebenso konkretisierten sich in den frühen 2000er-Jahren Überlegungen zur Fußgängerführung vor dem Kindergarten „Löwenzahn“ bzw. zwischen dem alten Baugebiet auf dem Hausberg und der Ziegenhainer Straße.

Der Obere Burgweg - Foto 4 © Stadt Jena KSJ 2010
Der Obere Burgweg – Foto 4 © Stadt Jena KSJ 2010

Mit der Realisierung des Straßenbauvorhabens „Grundhafte Erneuerung Burgweg“ zwischen dem Camsdorfer Ufer und der heute noch unbenannten „Planstraße B“ wurde und wird die verkehrstechnische Situation im Burgweg ganz erheblich verbessert. Außerdem wurde durch Grundwerwerb und Grundstückstausch unter Rücksichtnahme auf die (teilweise als Naturdenkmal geltenden) Fels- und Gipsgesteinsformationen am Burgweg, eine Streckenführung erreicht, die den Anforderungen der Zukunft an diese Straße besser gerecht wird, als die Situation zuvor.

Der Obere Burgweg - Foto 5 © Stadt Jena KSJ 2010
Der Obere Burgweg – Foto 5 © Stadt Jena KSJ 2010

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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