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SEA-Dokumentation zur Berichtsvorlage „Pennickental“ ist nun auch online!

Dokumentation Beitragserhebung im Pennickental - Symbolbild © Stadt Jena KSJ 2014
Dokumentation Beitragserhebung im Pennickental – Symbolbild © Stadt Jena KSJ 2014

Am 11. Dezember 2014 legte der Oberbürgermeister der Stadt Jena dem Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrats seine Berichtsvorlage Nr. 14/0220- BE „Die Herstellung der Straße Pennickental im Ortsteil Wöllnitz und die Anforderung von Straßenbaubeiträgen“ vor, die er vorab bereits der Osrtsteilbürgermeisterin von Wöllnitz, Frau Silke Meier, in einem persönlichen Brief in den Grundzügen mitgeteilt hat. Diese Berichtsvorlage kann man HIER nochmals nachlesen.

Im Rahmen der Präsentation der Berichtsvorlage oblag des dem Kommunalservice Jena, in einer ergänzenden Dokumentation auf die im Januar 2015 bevorstehende Erhebung von Straßenbaubeiträgen im Pennickental einzugehen. Diese ist nun online verfügbar und kann AN DIESER STELLE abgerufen werden.

Der notwenige Hinweis hierzu lautet: „Diese Dokumentation ist alleine für private und damit nicht für gewerbliche Zwecke vorgesehen. Alle Bestandteile, so zum Beispiel Fotos, Grafiken oder sonstige Dinge und die Texte, unterliegen dem Copyright der Stadt Jena / Kommunalservice Jena und dürfen ohne deren Zustimmung nicht weitergegeben oder verwendet werden. Verstößen geht der Fachdienst Recht der Stadt Jena nach!“ – Allerdings nochmals erwähnt: Für den privaten Gebrauch ist diese Dokumentation uneingeschränkt nutzbar.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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