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„Bürger fragen, die Verwaltung antwortet“: Infos aus Leinefelde-Worbis zum Bau eines Gehwegs im OT Beuren

Wie bekannt wird unser Blog auch über die Grenzen von Jena hinaus wahrgenommen und seine Funktionen genutzt. Vor Kurzem erreichte uns  eine Anfrage aus einem Ort in Thüringen, worin es hieß: „Wir wohnen mit ca. 24 Familien ( … ) in einem Wohngebiet. Wenn die Eltern mit Kindern oder auch die Kinder die es betrifft alleine zu den Schulen, Verkehrsmitteln die sie zu den Schulen befördern oder auch zu den Kindertageseinrichtungen gehen wollen müssen dies umständlich bis zu sieben Mal eine Straße überqueren. Da ein Stück, ca 60 m Gehweg fehlen. Meine Frage lautet, wie und wo kann man die Erschließung und ganz wichtige die Finanzierung des Gehweges beantragen.“

Wir stellten den Kontakt mit der zuständigen Bauverwaltung der Stadt Leinefelde-Worbis her und diese antwortete nun wie folgt: „Dieser Vorgang ist bekannt und wurde schon des Öfteren den Bewohnern erklärt. Bezüglich des B-Planes möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Der rechtskräftige B-Plan Burgweg stammt aus dem Jahr 1993. Die Planstraßen sind durch Linien dargestellt, es erfolgte jedoch keine textliche Festsetzung, wie die Ausführung in Straßen, Gehweg, Parkstreifen oder Grünfläche zu erfolgen hat. Die  Ausführungsplanung obliegt der Gemeinde.

Die Anbindung an die Straße Burgweg erfolgt nach Vorgabe des B-Planes, die umlaufende Linie mit 1,5 m Breite stellt den Mindestabstand der Grundstücke zur Straßenfläche dar. Eine Definition Gehweg existiert im B-Plan (Planzeichenerklärung/ Planzeichnung) nicht. 1993 gab es entlang der Straße Burgweg noch keinen Gehweg. Mit Umwidmung der Gemeinde- als  Kreisstraße im Jahr 2010 hat sich die Stadt entschlossen, auf der Westseite einen Gehweg zu errichten , um den Fußgängern an dieser Straße, aber auch für das neue (noch nichtentwickelte Wohngebiet) eine sichere Möglichkeit der Nutzung anzubieten.

Auf der Ostseite wurde ein durchgehender Rundbord errichtet, da für das neue Wohngebiet zudem ca. 6 Grundstücksausfahrten anstanden, deren Lage noch nicht feststand. Seitens der Stadt ist die gewünschte Ergänzung des Gehweg aktuell nicht geplant. Die Sichtverhältnisse an dieser Straße Burgweg sind übersichtlich, der Querung für Fußgänger zumutbar. Zudem gibt es kein Hinweise vom Ordnungsamt bzw. der Polizei, dass dort ein Unfall-/ Gefahrenschwerpunkt vorliegt.

Gleiche Ausführungen finden Sie in Beuren auch an der noch stärker befahrenden Kallmeröder Str. (Kreisstraße) und der Halle-Kasseler-Str. (Landesstraße) ortseinwärts.“

Mehr Infos erhält man in Leinefelde-Worbis bei Herrn Alexander Stitz (Bauamt / Sachgebiet Stadtplanung / Förderprogramme / Wirtschaftsförderung / Bauordnung), Bahnhofstr.43, 37327 Leinefelde-Worbis. Er ist auch telefonisch erreichbar unter Tel. +49 3605 200 444 oder via E-Mail: a.stitz@leinefelde-worbis.de. / RS

 

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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