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Anmerkungen von Orteilbürgermeisterin Meier (Wöllnitz) zur Berichtsvorlage der Stadt Jena Nr. 14/0220-BE

Anmerkungen der OTBMin Frau Scholz zur Berichtsvorlage Nr 14-0220-BE - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Anmerkungen der OTBMin Frau Meier zur Berichtsvorlage Nr 14-0220-BE – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Hier findet man die Anmerkungen der Wöllnitzer Ortsteilbürgermeisterin, Frau Silke Meier, vom 11.12.2014 zur Berichtsvorlage der Stadt Jena mit der Nummer 14/0220-BE, welche auch am 22.01.2015 in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses von dem Beratenden Bürger Herrn Cebulla hinterfragt wurden. Und an dieser Stelle findet man die betreffende Berichtsvorlage.

Die Antwort hierauf wird in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 05.02.2015 erfolgen. Bezüglich seiner Fragen zum „Pennickental“ sowie anderer beitragsrechtlicher Aspekte war Herr Cebulla auch am 15.01.2015 zu Gast in der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. meier,silke

    Der Untertitel zum Kommentar der OTB von Wöllnitz zur Berichtsvorlage
    14/0220BE ist falsch! Frau Scholz ist schonlange nicht mehr OTB,sondern Frau Meier!!

    • Abteilung Beiträge

      Der Hinweis zum Untertitel der Abbildung ist richtig und der Name wurde von Scholz in Meier geändert.

      Vielen Dank für den Hinweis!

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