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Kahlaische Straße: Pläne zur Erneuerung von Gehweg und Beleuchtung gut angenommen

Anfang Juli fand mit Anliegern der Kahlaischen Straße im Versammlungsraum des Kommunalservice Jena (KSJ) in der Löbstedter Straße 56 eine Informationsveranstaltung der Stadt Jena zur späteren Erhebung von Straßenbaubeiträgen bezüglich der beabsichtigten grundhaften Erneuerung des Rad- und Gehwegs und der Straßenbeleuchtung in der Kahlaischen Straße , im Abschnitt von der Grenze des Sanierungsgebietes bis zur Straße „An der Brauerei“, statt. Grundlage hierfür war ein Beschluss des Jenaer Stadtentwicklungsausschusses (SEA) mit der Nummer 15/0717-BV.

Diese Veranstaltung diente gem. den Regelungen des § 13 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Rahmen der Bürgerbeteiligung dazu, die Beitragspflichtigen über das Vorhaben zu unterrichten und darauf hinzuweisen, dass sie in die Planungsunterlagen, die den Ausschreibungen zugrunde gelegt werden sollen, Einblick nehmen und hierzu Anregungen vorbringen können. Außerdem wurde ihnen das aktuelle Beitragsrecht und die Methoden der Beitragsveranlagung und -erhebung erläutert.

Da die Kahlaische Straße in diesem Bereich von der Stadt Jena als „Hauptverkehrsstraße“ klassifiziert wurde, liegt die prozentuale Beteiligung der Anlieger für den gemeinsamen Rad- und Gehweg sowie die Straßenbeleuchtung bei 35 % der umlagefähigen Kosten. Insgesamt haben die Anlieger später rund 10.600 Euro an Straßenbaubeitrag zu entrichten; die Stadt Jena trägt alles in allem rund 34.600 Euro der 45.200 Euro an Gesamtbaukosten.

Zum heutigen Zeitpunkt liegen die voraussichtlichen Beitragshöhen zwischen rund 130 Euro und etwa 3.150 Euro. Ein vorbereiteter Baubeschluss soll dem Jenaer Stadtrat am 20. September 2017 vorgelegt werden; zuvor wird er noch dem Ortsteilrat Jena-Süd und dem SEA vorgestellt.

/RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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