Chefredakteur Thorsten Büker berichtet in der Thüringischen Landeszeitung / Lokalausgabe Jena am 26.09.2019 unter „Nachgehakt“ darüber, dass das Aus für die Straßenausbaubeiträge besiegelt ist – doch was bedeutet dies für die Grundstücksbesitzer? Unter anderem heißt es in der TLZ:
Welche Zeiträume sind entscheidend für die Frage, ob Grundstücksbesitzer mit Beitragsbescheiden rechnen müssen? – Rainer Sauer (Kommunalservice Jena) nennt drei Gruppen:
1. Straßenbauprojekte, die in diesem Jahr begonnen wurden oder noch beginnen werden. Hier profitieren alle betroffenen Grundstücksbesitzer von dem neuen Gesetz. (…)
2. Straßenbauprojekte, die in diesem Jahr beendet, aber vor dem 1. Januar begonnen wurden. Hier gibt sich der Gesetzgeber kulant, da der Freistaat den Kommunen deren Einnahmeausfälle „angemessen“ erstatten will – Höhe und Zeitpunkt sind jedoch völlig unklar. (…)
3. Bei Straßenbauprojekten, die bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen waren, können Straßenbaubeiträge wie gehabt noch bis Ende 2022 durch die Kommunen erhoben werden. „Wir werden in Jena in den kommenden beiden Jahren trotz der Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes noch bei etwas mehr als 200 Grundstücken Straßenbaubeiträge erheben müssen. Das Gesamtvolumen der zu erhebenden Beiträge liegt bei rund 1,5 Millionen Euro abzüglich erhobener Vorausleistungen“, sagt Sauer. (…)
Es könnte Frühjahr 2020 werden, bis das Land der Stadt Jena Geld erstattet. Ausgangspunkt ist die Lage, dass die Stadt seit Januar aufgrund eines Moratoriums der Landesregierung keinen einzigen Euro an Straßenausbaubeiträgen eingenommen hat. Die Jahreseinnahme im Jahr 2018 lagen zum Beispiel bei 940.000 Euro. „Man darf hierbei nicht vergessen: Für abgeschlossene Baumaßnahmen hat die Stadt bereits die Rechnungen an Baubetriebe, Ingenieurbüros und andere Dritte gezahlt.“. / RS