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Die TLZ Jena berichtet: Für 200 Grundstücksbesitzer kommt das Gesetz zu spät

Chefredakteur Thorsten Büker berichtet in der Thüringischen Landeszeitung / Lokalausgabe Jena am 26.09.2019 unter „Nachgehakt“ darüber, dass das Aus für die Straßenausbaubeiträge besiegelt istdoch was bedeutet dies für die Grundstücksbesitzer? Unter anderem heißt es in der TLZ:

Welche Zeiträume sind entscheidend für die Frage, ob Grundstücksbesitzer mit Beitragsbescheiden rechnen müssen? – Rainer Sauer (Kommunalservice Jena) nennt drei Gruppen:

1. Straßenbauprojekte, die in diesem Jahr begonnen wurden oder noch beginnen werden. Hier profitieren alle betroffenen Grundstücksbesitzer von dem neuen Gesetz. (…)

2. Straßenbauprojekte, die in diesem Jahr beendet, aber vor dem 1. Januar begonnen wurden. Hier gibt sich der Gesetzgeber kulant, da der Freistaat den Kommunen deren Einnahmeausfälle „angemessen“ erstatten will – Höhe und Zeitpunkt sind jedoch völlig unklar. (…)

3. Bei Straßenbauprojekten, die bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen waren, können Straßenbaubeiträge wie gehabt noch bis Ende 2022 durch die Kommunen erhoben werden. „Wir werden in Jena in den kommenden beiden Jahren trotz der Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes noch bei etwas mehr als 200 Grundstücken Straßenbaubeiträge erheben müssen. Das Gesamtvolumen der zu erhebenden Beiträge liegt bei rund 1,5 Millionen Euro abzüglich erhobener Vorausleistungen“, sagt Sauer. (…)

Es könnte Frühjahr 2020 werden, bis das Land der Stadt Jena Geld erstattet. Ausgangspunkt ist die Lage, dass die Stadt seit Januar aufgrund eines Moratoriums der Landesregierung keinen einzigen Euro an Straßenausbaubeiträgen eingenommen hat. Die Jahreseinnahme im Jahr 2018 lagen zum Beispiel bei 940.000 Euro. „Man darf hierbei nicht vergessen: Für abgeschlossene Baumaßnahmen hat die Stadt bereits die Rechnungen an Baubetriebe, Ingenieurbüros und andere Dritte gezahlt.“. / RS

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In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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