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Thüringer Regierung bevorzugt beschleunigtes Verfahren zur Abschaffung der Straßen(aus)baubeiträge

Straßenbauarbeiten mit Bagger

Nun soll alles doch ganz schnell gehen. So möchten es jedenfalls Thüringens SPD-Innenminister Georg Maier und Frank Kuschel, kommunalpolitischer Experte der Linken im Landtag. Maier und Kuschel sehen Bedenken gegen eine rückwirkende Abschaffung der Straßen(aus)baubeiträge ausgeräumt und beriefen sich auf ein der Landesregierung vorliegendes Rechtsgutachten.

Maier erklärte gegenüber der Presse, er hoffe deshalb auf ein beschleunigtes Verfahren, da für das klassische Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung der Straßenbeiträge die Zeit „zu knapp“ werde. Folglich müsse man „die Abkürzung nehmen“, so der Minister. Dies sei möglich, wenn Rot-Rot-Grün selbst und nicht die Ramelow-Landesregierung dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen würden.

Kuschel wiederum sagte gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk, er erwarte „noch im März“ einen entsprechenden Gesetzentwurf. Das Gutachten enthalte wichtige Hinweise, wie die Risiken einer Gesetzesänderung verringert werden könnten, so der Experte der Landtagsfraktion DIE LINKE. Wie und wann die Thüringer Kommunen einen finanziellen Ausgleich für die nach einer Gesetzesänderung entfallenden Einnahmen erhalten sollen, ließ er allerdings offen.

Die Landesregierung hatte stets betont, es gehe ihr um eine rechtssichere Neuregelung, die zwar die Rückzahlung von Straßen(aus)baubeiträgen aus den vergangenen Jahrzehnten verhindern müsse, denjenigen Kommunen im Freistaat jedoch, die bisher die Beiträge erhoben hatten, zukünftig vom Land einen Ausgleich für die wegfallenden Einnahmen aus den Zahlungen der Bürger garantiere.

Thüringens Innenminister erklärte am Mittwoch auch, dass eine Beitragserhebung für 2019 begonnene Projekte wegfallen müsse, eine Übergangslösung jedoch vorsehen solle, dass für Straßenausbauarbeiten, die 2018 begonnen, aber noch nicht fertiggestellt wurden, „das Land zahlen, also die Bürgerbeträge übernehmen“ solle. Er betonte zugleich: „Vollständige Gerechtigkeit wird es aber nicht geben.“ Damit meinte Georg Maier, dass Grundstückseigentümer für alle 2018 abgeschlossenen Straßenausbauprojekte von den Kommunen noch zur Kasse gebeten werden müssten. Solche Härtefälle könnten durch die gesetzliche Neuregelung nicht ausgeschlossen werden, betonte der Innenminister im Pressegespräch. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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