Alles über Beitragserhebung Allgemein Termine Wie Beiträge zu bezahlen sind

Seit 01.11.2016 findet man bei allen Texten unseres Blogs den Namen der Verfasserin oder des Verfassers

Symbolbild Artikel im Blog Straßenbaubeiträge - Abbildung © KSJ
Symbolbild „Artikel im Blog Straßenbaubeiträge“ – Abbildung © KSJ

Im November 2014 startete unser Blog „Straßenbaubeiträge“ in seine Testphase und ist seit Ende Dezember 2014 online. Da wir damit bald unser „Zweijähriges“ feiern dürfen, haben wir seit dem 01.11.2016 einige weitere Verbesserungen vorgenommen. Auf weit mehr als 150 Beiträge hat es unser Blog bislang gebracht und ist damit in diesem Segment der aktivste Blog der Stadt Jena, was aber auch dem interessanten Thema der Beitragserhebung (und dem hiermit verbundenen Bürgerinteresse) geschuldet ist.

Es versteht sich von selbst, dass bei einer solchen Fülle von Artikeln die unterschiedlichsten Personen an den Texten mitwirken, weshalb wir auch von Anfang an als eine Art Redaktion tätig und aufgetreten sind. Aktuell leitet Frau Antonia Erdmann diese Redaktion, deren Veröffentlichungen unter der Verantwortung von Herr Rainer Sauer stehen. Wer herausfinden möchte, wer genau einen bestimmten Artikel verfasst hat, der kann seit dem 01.11.2016 am Ende aller neu veröffentlichten Texte den Namen der Verfasserin oder des Verfassers als sog. Kürzel finden: z.B. AE für Frau Erdmann, RS für Herrn Sauer oder z. B. FT für Herrn Frank Trommler und so weiter.

Genauere Auskünfte über den Autoren oder die Autorin erhält man via E-Mail an: tiefbau-stadtraum @ jena.de. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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