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Anmerkungen zu einem Internet-Artikel zum Gehweg in der Kahlaischen Straße vom 14. Juni 2016

JEZT - Der Gehweg in der Kahlaischen Str in Jena - Abbildung © Kartenwerk der Stadt Jena KSJ
Der Gehweg in der Kahlaischen Straße in Jena – Abbildung © Kartenwerk der Stadt Jena KSJ

In einem Artikel eines Jenaer Internet-Blogs vom 14. Juni 2016 schreibt der Redakteur bezüglich der Kahlaischen Straße in Jena u. a.*:

1.) „Der Geh- und Radweg ist zwischen der Straße An der alten Brauerei und dem Puschkinplatz in einem sehr schlechten Zustand. Der Kommunalservice wünschte, dass der Stadtentwicklunsausschuss … einen entsprechenden Absichtsbeschluss zur Erneuerung dieses Weges fasse.“ sowie

2.) „Herr Czainski … gibt zu Bedenken, dass die Formulierung: ‚…von der Grenze des Sanierungsgebietes bis zur Straße An der Brauerei den Gehweg und die Straßenbeleuchtung grundhaft zu erneuern‘ bedeute, die Stadt baut nur, wenn Ausbaubeiträge erhoben werden können. Herr Sauer entgegnet, dass dies so nicht gemeint sei. Er erinnert daran, dass in Sanierungsgebieten anstatt von Ausbaubeiträgen Ausgleichsbeiträge für die eventuelle Wertsteigerung durch die Sanierung erhoben würden. Er werde die Formulierung ändern. Die Formulierung wurde jedoch nicht geändert.“

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Der Gehweg in der „Kahlaischen Straße“ (gelb = Sanierungsgebiet / blau = beitragspflichtiger Teil) – Fotografik © Stadt Jena KSJ

Hierzu ist aus Sicht der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena (KSJ) grundsätzlich das Folgende anzumerken:

Der unter 1.) dargestellte Sachverhalt ist durch den Redakteur irreführend beschrieben worden. Entsprechend dem vom Kommunalservice Jena eingebrachten Absichtsbeschluss – dem der Stadtentwicklungssauschuss (SEA) zustimmte – soll nur der Teilabschnitt des Gehwegs zwischen der Straße An der alten Brauerei und der Grenze des Sanierungsgebietes erneuert werden. Dies kann man auch sämtlichen Unterlagen entnehmen, die dem entsprechenden Beschluss beigefügt sind.

Unter 2.) soll der Eindruck entstehen, dass es eine Zusage des KSJ gegenüber dem SEA zur Änderung / Ergänzung der Vorlage gibt, die nicht umgesetzt worden ist. Die Zusage kam – wie beschreiben – von mir und bezog sich auf den allgemeinen Sachverhalt. Da im Zusammenhang mit der beabsichtigten Herstellung des Gehwegs in der Kahlaischen Straße noch mehrere Beschlüsse ausstehen, darunter ein Baubeschluss, der dem gesamten Stadtrat vorgelegt werden wird, wurde im KSJ die Entscheidung getroffen, die Klarstellung / Ergänzung in diesem kommenden Stadtratsbeschluss vorzunehmen.

Abschließend: Es ist richtig, dass von Seiten eines sachkundigen Bürgers während der ersten Beratung nachgefragt wurde, was mit dem Teil des Gehwegs der Kahlaischen Straße im Sanierungsgebiet geschehe und ich als Abteilungsleiter für Beitragserhebung auf Straßenbaubeiträge nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz und sog. Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch einging und ihm außerdem antwortete, dass es sinnwoll sei, diesen auch zu erneuern, was sich auf die geringe Breite des Weges bezog. Bei der zweiten Behandlung des Sachverhalts im Stadtentwicklungsausschuss erläuterte der Werkleiter des Kommunalservice Jena, Herr Feige, dass man sich den bereits sanierten Weg im Sanierungsgebiet durchaus breiter wünschen könne. Er sei für seinen Zweck jedoch ausreichend und werde vorerst so bleiben. Damit ist die Position des KSJ in dieser Angelegenheit klargestellt worden.

Alle anderen Äußerungen des Internet-Autors sind seine freie Meinung und brauchen hier nicht kommentiert zu werden. Siehe hierzu auch diesen Artikel.

gez.

Rainer Sauer
Leiter der Abteilung Beiträge im KSJ

* = Anm.: Die Schreibfehler im Artikel wurden vom KSJ nicht korrigiert.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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