In Thüringen sollen die nach dem Kommunalabgabengesetz zu erhebenden Straßenausbaubeiträge künftig an das Datum der Fertigstellung einer Straße gekoppelt werden. Der entsprechenden Vorlage von Innenminister Holger Poppenhäger zur „KAG Stichtagsregelung“ stimmte gestern das Kabinett von Ministerpräsident Bodo Ramelow zu. Dabei handelt es sich um eine Kann-Bestimmung für Straßen, die zwischen 1991 und 1999 im Freistaat beitragspflichtig hergestellt worden sind, für die es aber noch keine Beitragserhebung gab, z. B. weil die Kommune keine entsprechende Satzung hatte.
Erlangt die „KAG Stichtagsregelung“ Gesetzesqualität, könnten Städte und Gemeinde, die finanziell gut dastehen, darauf verzichten, rückwirkend Straßenausbaubeiträge für den Zeitraum vom August 1991 bis zum Dezember 1999 zu erheben. Nach der bislang geltenden Rechtslage müssen alle Grundstücksbesitzer bis zu 30 Jahre lang rückwirkend für den Straßenausbau zahlen, sofern a) noch keine Beiträge angefordert wurden und b) die Forderungen nicht verjährt sind.
Wie das Innenministerium weiter bekannt gab, solle es bei allen ab dem Jahr 2000 fertiggestellten öffentlichen Straßen bei der bisherigen Pflicht zum Erheben von Straßenausbaubeiträgen bleiben. Außerdem sehe der Gesetzesentwurf vor, so das Innenministerium, dass die Städten und Gemeinden auch die Möglichkeit geschaffen werden solle, die für den Zeitraum vor dem Jahr 2000 erhobenen Beiträge, unverzinst an die Grundstückseigentümer zurückzuzahlen. Bedingung hierfür sei allerdings, dass die Kommune hierzu nachweislich ihrer Haushaltslage in der Lage sei. Jena z. B. hatte zwischen 1991 und 1999 mehr als zehn Millionen Euro an Beiträgen erhoben.
Die Stichtagsregelung an sich hat auf das Stadtgebiet Jenas keinerlei Auswirkungen, da in unserer Stadt bereits seit 1992 kontinuierlich Straßenbeiträge bzw. Straßenbaubeiträge erhoben werden; derzeit sind dies rund 800.000 Euro pro Jahr.