Alles über Beitragserhebung Allgemein Termine

Die von der Landesregierung für Thüringen geplante „KAG Stichtagsregelung“ hat aus jetziger Sicht keine Auswirkungen auf die Straßenbaubeitragserhebung in Jena

Kabelgewirr im unterirdischen Bauraum einer Straße - Symbolfoto © Stadt Jena KSJ
Kabelgewirr im unterirdischen Bauraum einer Straße – Symbolfoto © Stadt Jena KSJ

In Thüringen sollen die nach dem Kommunalabgabengesetz zu erhebenden Straßenausbaubeiträge künftig an das Datum der Fertigstellung einer Straße gekoppelt werden. Der entsprechenden Vorlage von Innenminister Holger Poppenhäger zur „KAG Stichtagsregelung“ stimmte gestern das Kabinett von Ministerpräsident Bodo Ramelow zu. Dabei handelt es sich um eine Kann-Bestimmung für Straßen, die zwischen 1991 und 1999 im Freistaat beitragspflichtig hergestellt worden sind, für die es aber noch keine Beitragserhebung gab, z. B. weil die Kommune keine entsprechende Satzung hatte.

Erlangt die „KAG Stichtagsregelung“ Gesetzesqualität, könnten Städte und Gemeinde, die finanziell gut dastehen, darauf verzichten, rückwirkend Straßenausbaubeiträge für den Zeitraum vom August 1991 bis zum Dezember 1999 zu erheben. Nach der bislang geltenden Rechtslage müssen alle Grundstücksbesitzer bis zu 30 Jahre lang rückwirkend für den Straßenausbau zahlen, sofern a) noch keine Beiträge angefordert wurden und b) die Forderungen nicht verjährt sind.

Schild Beitragserhebung - Abbildung © Stadt Jena KSJWie das Innenministerium weiter bekannt gab, solle es bei allen ab dem Jahr 2000 fertiggestellten öffentlichen Straßen bei der bisherigen Pflicht zum Erheben von Straßenausbaubeiträgen bleiben. Außerdem sehe der Gesetzesentwurf vor, so das Innenministerium, dass die Städten und Gemeinden auch die Möglichkeit geschaffen werden solle, die für den Zeitraum vor dem Jahr 2000 erhobenen Beiträge, unverzinst an die Grundstückseigentümer zurückzuzahlen. Bedingung hierfür sei allerdings, dass die Kommune hierzu nachweislich ihrer Haushaltslage in der Lage sei. Jena z. B. hatte zwischen 1991 und 1999 mehr als zehn Millionen Euro an Beiträgen erhoben.

Die Stichtagsregelung an sich hat auf das Stadtgebiet Jenas keinerlei Auswirkungen, da in unserer Stadt bereits seit 1992 kontinuierlich Straßenbeiträge bzw. Straßenbaubeiträge erhoben werden; derzeit sind dies rund 800.000 Euro pro Jahr.

 

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .